Struktur der deutschen Anlegerschutzsysteme ändern
Bundesrat fordert: Anlegerschutzsysteme müssen zahlungsfähig sein - Probleme der EdW würden durch die Neuregelungen im Gesetzentwurf nicht gelöst
Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie: Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
(21.04.09) - Der Deutsche Bundesrat fordert eine grundlegende Reform der Anlegerentschädigungssysteme in Deutschland. Dabei solle auch für die Fälle, die derzeit von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auszugleichen seien, eine Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/12599) vorgelegt wurde. Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die Mindestdeckung der Anlegerentschädigung von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden.
Der Bundesrat verlangt, dass Entschädigungseinrichtungen in der Lage sein sollten, gegebenenfalls erforderliche Entschädigungszahlungen auch zu zahlen, ohne die Mitgliedsinstitute unvertretbar hoch zu belasten. Die Zahl der der EdW derzeit zugeordneten 700 Institute erscheint dem Bundesrat zu gering, um bei größeren Entschädigungsfällen eine umfassende Anlegerentschädigung zu gewährleisten, ohne dass dadurch die Mitgliedsinstitute unerträglich hoch belastet werden würden.
Der Bundesrat erinnert an einen aktuellen Entschädigungsfall für die EdW. Dabei seien 30.000 Schadensmeldungen eingegangen. Es müssten voraussichtlich 200 Millionen Euro an Entschädigungen gezahlt werden. Die EdW müsse dafür von ihren Mitgliedern Sonderbeiträge erheben, die mindestens das Zehnfache des regulären Jahresbeitrages betragen dürften.
Daher hätten bereits einige Mitglieder ihren rechtlichen Status geändert und sich anderen Entschädigungseinrichtungen zuordnen lassen. Für die verbleibenden Mitglieder hätten sich die Beiträge dadurch nochmals erhöht. Die Probleme der EdW würden durch die Neuregelungen im Gesetzentwurf nicht gelöst, kritisiert der Bundesrat.
Die Bundesregierung weist dagegen darauf hin, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handele. Die Frist zu Umsetzung bis zum 30. Juni dieses Jahres reiche nicht aus, um in diesem Zusammenhang die Struktur der deutschen Sicherungssysteme völlig zu ändern. Die Regierung weist darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgt werde, die Zahl der der EdW zugeordneten Unternehmen zu erhöhen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>