Abwrackprämie jetzt bis Ende 2009


Rechtssicherheit und Vertrauensschutz: Fördervolumen der Verschrottungsprämie wird um 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufgestockt - Es bleibt bei einer Fördersumme von 2.500 Euro je Fahrzeug
Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt


(09.04.09) - Die Prämie für die Verschrottung von Altautos (Verschrottungsprämie oder auch Abwrackprämie genannt) wird weiter gezahlt. Die Bundesregierung will das Fördervolumen um 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufstocken. Bei der Fördersumme von 2.500 Euro je Fahrzeug bleibt es.

Damit können statt der ursprünglich geplanten 600.000 jetzt rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger von der Prämie profitieren. Wenn die Summe von fünf Milliarden Euro ausgeschöpft ist, wird es keine weitere Erhöhung mehr geben. Die Umweltprämie ist zeitlich befristet bis Ende des Jahres.

Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt. Mit der Umweltprämie will die Bundesregierung nicht nur die Konjunktur fördern, sondern auch Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern sichern. Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise wird die Umweltprämie nun verlängert.

Echter Konjunkturimpuls

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg würdigte die Entscheidung der Bundesregierung als einen "Beitrag zur Rechtssicherheit, auch zum Vertrauensschutz". Außerdem könne durch eine entsprechende Inlandsnachfrage der Nachfrageausfall bei den Exporten "zumindest in Teilen kompensiert" werden.

Allein im März habe es 40 Prozent mehr Neuzulassungen als im Vorjahr gegeben, berichtete Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Die Mittel zur Finanzierung der aufgestockten Umweltprämie werden - wie bisher - über das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt mittels einer Erhöhung der Kreditermächtigung für das Sondervermögen.

Jeder Antrag wird bearbeitet
Die Umweltprämie ist ein "Renner". Bereits zum 7. April lagen dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mehr als 1,2 Millionen Anträge vor. Damit wäre das bisher veranschlagte Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro bereits mehr als ausgeschöpft.

Die Umweltprämie können Neuwagen- oder Jahreswagenkäufer beantragen, die ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten. Dieses muss mindestens ein Jahr auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein.

Das Bafa arbeitet die Anträge chronologisch ab. Bisher hat die Behörde an die 70.000 Anträge genehmigt.

Anträge online stellen
Seit dem 30. März kann die Umweltprämie online reserviert werden, wenn der Kaufvertrag eines Autos vorgelegt wird.

Ausgezahlt wird aber erst, wenn die Verschrottung des alten Autos nachgewiesen wird.
Außerdem muss der Neu- oder Jahreswagen zugelassen sein. Dieser Nachweis kann innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sodass sich auch längere Lieferzeiten nicht nachteilig auswirken.

Einen Antrag nach dem alten Verfahren kann noch stellen, wer sämtliche Antragsvoraussetzungen (einschließlich Abgabe des Original -Fahrzeugbriefs des verschrotteten Pkw) bis einschließlich 29. März erfüllt hat. Der Antrag muss dann bis spätestens 15. April beim Bafa eingehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch (externe Links)
Die Konjunkturpakete
Wissenswertes über die Umweltprämie
Hier geht es zum Antragsportal für die Umweltprämie
http://www.ump.bafa.de


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen