Laufende Überwachung der Kreditinstitute


Deutsche Bundesbank bei 700 Aufsichtsratssitzungen von Banken vertreten
Teilnahme an den Sitzungen sei ein wichtiges Informationsinstrument für die Bankenaufsicht


(13.04.10) - Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank haben seit dem Jahr 2005 an rund 700 Sitzungen von Aufsichtsrats- und Kontrollgremien von Finanzinstituten teilgenommen. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1118) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/731) mit.

Die Teilnahme an den Sitzungen sei ein wichtiges Informationsinstrument für die Bankenaufsicht. Außerdem seien seit 2005 546 anlassbezogene und 55 routinemäßige Aufsichtsgespräche geführt worden. In der Antwort heißt es weiter, die Bundesbank sei für die laufende Überwachung der Kreditinstitute zuständig, während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Erlass hoheitlicher Maßnahmen zuständig sei. In problematischen oder systemrelevanten Fällen würden bei Institutionen gemeinsam tätig werden.

Bereits im März 2007 habe die Bundesbank nach Bekanntwerden wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei einigen amerikanischen Hypothekenspezialisten im Bereich zweitklassiger Hypothekendarlehen (sub-prime mortgages) ausgewählte deutsche Kreditinstitute um schriftliche Stellungnahmen mit Angaben zu den Auswirkungen auf das jeweilige Institut gebeten. Das Thema US-immobilienmarkt sei von der Bundesbank im Juni 2007 in einem auch der BaFin und dem Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellten Sonderaufsatz aufgegriffen worden. Bis Februar 2008 seien weitere Analysen durchgeführt worden.

Zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank heißt es in der Antwort, dass die Hauptverwaltung München der Deutschen Bundesbank am 18. Mai 2007 mündlich über den Vorgang informiert worden sei. Grundsätzlich heißt es dazu, die Beurteilung, ob eine Beteiligung wirtschaftlich Sinn mache, mittelfristig aussichtsreich erscheine oder ob der gezahlte Kaufpreis angemessen sei, stelle den Kernbereich unternehmerischer Entscheidung dar. Der Erwerb sei seitens der Aufsichtsbehörden nicht zu beanstanden, solange er sich im Rahmen der bankaufsichtlichen Normen bewege. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen