Forderung: Neue Kranken- und Pflegeversicherung
Die Linke fordert "solidarische Bürgerversicherung"
Arbeitgeber sollen die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigen zahlen
(15.04.10) - Die Fraktion Die Linke will das Kranken- und Pflegeversicherungssystem reformieren. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (17/1238) die Einführung einer "solidarischen Bürgerversicherung". Diese solle allen Menschen eine "umfassende, zuzahlungsfreie Gesundheitsversorgung unabhängig vom Wohnort, Einkommen, Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus" garantieren.
Das bisherige System der Kranken- und Pflegeversicherung kritisieren sie als "ungerecht". Kostensteigerungen im derzeitigen System müssten größtenteils von Arbeitnehmern alleine getragen werden, die Arbeitgeber würden dagegen geschont, schreibt die Fraktion. Dies sei unsolidarisch und werde den veränderten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht. Die Linke fordert deshalb ein "Konzept, das eine dauerhafte stabile Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung schafft und das Solidarprinzip stärkt".
Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen "alle Menschen, die in Deutschland leben" Mitglieder der neuen Versicherung werden – auch bisher privat Versicherte wie Politiker, Selbstständige und Beamte. Die Pflichtversicherungsgrenze solle zu diesem Zweck abgeschafft werden.
Bei der Berechnung des Beitrags, den alle Mitglieder "nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit" zahlen sollen, sollten grundsätzlich "alle Einkommen aus unselbständiger und selbständiger sowie alle Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge" mit einbezogen werden.
Die Abgeordneten fordern ferner, dass Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigen zahlen. Außerdem sollten die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen und Zusatz- oder Sonderbeiträge abgeschafft werden. Private Kranken- und Pflegeversicherungen müssten sich auf Zusatzleistungen beschränken, schreibt die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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