Zum Ankauf von Steuerdaten


Deutsche Bundesregierung: 200 Millionen Euro Einnahmen durch Steuer-CD aus Liechtenstein
Grundsätzlich stoßen Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Sachverhalten im Ausland an ihre Grenzen


(12.04.10) - Von den 2008 angekauften Steuerdaten mit Angaben zu Kunden einer liechtensteinischen Bank sind bisher ein Drittel ausgewertet worden. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1074) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/836) mitteilt, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum in bisher 588 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Davon seien 191 Fälle bereits abgeschlossen. Gezahlt worden seien 200 Millionen Euro Steuern, Geldauflagen und Bewährungsauflagen, schreibt die Bundesregierung. Sie habe aber keine Angaben darüber, wie hoch der Wert der von deutschen Steuerpflichtigen gegenüber den deutschen Finanzbehörden geheim gehaltenen Geldanlagen im Ausland ist.

Zum Ankauf von Steuerdaten heißt es in der Antwort grundsätzlich, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Sachverhalten im Ausland an ihre Grenzen stoßen würden. Wenn es keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten gebe und ausländische Steuerbehörden auch sonst keine Auskünfte erteilen würden, könnten unvollständige oder falsche Angaben eines deutschen Kapitalanlegers grundsätzlich nicht aufgedeckt werden.

“Der Ankauf von Daten über ausländische Kapitalanlagen, die die Steuerpflichtigen bei gehöriger Erfüllung ihrer steuerlichen Mitwirkungspflichten selbst hätten mitteilen müssen, ist in diesen Fällen das einzige Mittel, um Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen in nicht auskunftsbereiten Ländern aufdecken zu können", schreibt die Bundesregierung.

Im Hinblick auf die geschätzten steuerlichen Auswirkungen erscheine der Preis für jüngst angekaufte Steuerdaten in Höhe von 2,5 Millionen Euro angemessen, heißt es in der Antwort weiter. Zur steuerlichen Behandlung des Kaufpreises schreibt die Regierung, dass staatliche Stellen in solchen Fällen 10 Prozent der Prämiensumme an die Finanzkassen der einzelnen Bundesländer abführen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen