Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werde "qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen" werde
Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen



Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie." Gleichwohl könne die Angleichung an europäisches Recht in Teilen "flüssiger und einfacher ablaufen", sagte der Verbandsvertreter, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Sachverständiger geladen war.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) thematisierte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Maume, Professor für Kapitalmarktrecht an der TU München, zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den derzeit für Schlagzeilen sorgenden Fall Wirecard sowie Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen.

Vor einem "Auslegungs-Ping-Pong" zwischen deutschen und europäischen Gerichten warnte Florian Möslein, Professor für Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Möslein mahnte gerechte Wettbewerbsbedingungen in Europa an.

Anne Riechert vom Verein Institut für Finanzdienstleistungen und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, erklärte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "qua Gesetz zu einer Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen" werde.

Das komplette Video der Anhörung, die Liste mit den (weiteren) Sachverständigen sowie die schriftlichen Stellungnahmen finden sich auf der Internetseite des Finanzausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470 . (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 19.06.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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