Anhörung zu globaler Mindeststeuer


Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
Blick auf die Komplexität des Steuerrechts: Soll mit der Einführung der Regeln zur globalen Mindeststeuer in Deutschland andere Regeln im Steuerrecht vereinfacht oder abgeschafft werden? mit Blick auf die Komplexität des Steuerrechts insgesamt



Die Industrieländerorganisation OECD rechnet mit deutlich höheren Einnahmen für den Fiskus durch die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland als die Bundesregierung. Das erklärte OECD-Vertreter Achim Pross bei der Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668).

"Wir schätzen, dass 200 Milliarden Euro in die Kassen der Staatengemeinschaft zusätzlich fließen", sagte Pross, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion als Sachverständiger geladen war. Auch auf Deutschland entfalle davon ein merkenswerter Betrag. Skeptischer äußerte sich dazu Christoph Trautvetter vom Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit, der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen geladen war. "Digitale Großunternehmen und Steuervermeidung bleiben auch in Zukunft spannend", sagte Trautvetter.

Uneinigkeit herrschte unter den geladenen Sachverständigen auch zu der Frage, ob mit der Einführung der Regeln zur globalen Mindeststeuer in Deutschland andere Regeln im Steuerrecht vereinfacht oder abgeschafft werden sollten mit Blick auf die Komplexität des Steuerrechts insgesamt.

Dafür machten sich insbesondere die Sachverständigen Nadia Altenburg von der Rechtsanwalts-, Steuer- und Wirtschaftsprüferkanzlei Flick Gocke Schaumburg, die auf Vorschlag der CDU/CSU/Fraktion geladen war, und Deborah Schanz, Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war, stark. Das Institut der Wirtschaftsprüfer, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion, sprach von einer der "kompliziertesten Regelungen" und mahnte Vereinfachungen an.

Insbesondere stelle sich die Frage, ob die bisherige Hinzurechnungsbesteuerung trotz der globalen Mindeststeuer beibehalten werden solle. Beide haben zum Ziel, die steuerliche Gewinnverlagerung in ausländische Steueroasen zu vermeiden. Ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), vorgeschlagen von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, verwies darauf, dass diese ein "ganz eigenes Instrument" sei.

"Wir haben in Deutschland einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent", sagte der DGB-Vertreter. Darauf rekurriere das deutsche Außensteuerrecht. "Jetzt soll dieses Niveau für international tätige Konzerne bei den infrage stehenden Sachverhalten nochmal abgesenkt werden", so der DGB-Vertreter. Eine Bäckerei werde dadurch deutlich höher besteuert als ein internationaler Konzern. "Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um an die 25 Prozent ranzukommen", lautet die DGB-Argumentation. Die globale Mindeststeuer sieht ein Niveau von 15 Prozent vor.

Dass die neuen Regelungen im Gesetzentwurf insbesondere für Personengesellschaften zu einem hohen Aufwand bei der steuerlichen Erfassung führen würden, machte Dirk Nolte von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young deutlich, als Sachverständiger vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgeschlagen von der FDP-Fraktion, forderte ebenfalls Vereinfachungen und hob in diesem Zusammenhang die sogenannte Safe-Harbours-Regelung hervor. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.10.23
Newsletterlauf: 18.12.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen