Einführung digitaler Identitäten
Unions-Antrag zu digitalen Identitäten findet keine Mehrheit
Probleme der Überidentifizierung beim Thema SmartID
Ein Antrag der Unionsfraktion, in dem diese eine Strategie zur Einführung digitaler Identitäten in öffentlichen Verwaltungen und in der Wirtschaft (20/5354) fordert, ist im Digitalausschuss gescheitert. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
In dem Antrag fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2025 einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Authentifizierung mit staatlichen Stellen durch eine digitale Identität einzuführen. Um weitere App-Insellösungen zu vermeiden, solle eine Strategie aufzeigen, wie eine Standardisierung für einen nutzerfreundlichen Gebrauch der drei Säulen eID, eIDAS und ID-Wallet gewährleistet werden kann. Die Zuständigkeit für das Thema soll zudem klar einem federführenden Bundesministerium zugeordnet werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Auch müsse mehr Bekanntheit und Verbreitung für vorhandene Anwendungen wie etwa den elektronischen Personalausweis erreicht werden, betonte ein Unionsvertreter in der Diskussion im Ausschuss. Vertreter der Ampel-Fraktionen verteidigten die Pläne der Bundesregierung mit den digitalen Identitäten als Hebelprojekt und verwiesen auf das Erbe und die Versäumnisse der unionsgeführten Bundesregierung, etwa im Bereich der größeren Bekanntheit.
Eine Vertreterin der AfD-Fraktion merkte an, dass ihre Fraktion einen einheitlichen elektronischen Identitätsnachweis ablehne. Eine Linken-Abgeordneten verwies weiter auf Probleme der Überidentifizierung beim Thema SmartID. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.10.23
Newsletterlauf: 15.12.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Steuerung des Windenergieausbaus
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