Datenschutz und Informationsfreiheit im Umbruch
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt Tätigkeitsbericht 2017 vor
Das ULD ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Ansprechstelle vor Ort, um ein gutes Datenschutzniveau zu gewährleisten
Das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seinen Tätigkeitsbericht für die vergangenen zwei Jahre vorgestellt. Es handelt sich um den 36. Tätigkeitsbericht der Dienststelle. Dies ist zugleich der erste Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Marit Hansen, die im Juli 2015 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag als Nachfolgerin von Dr. Thilo Weichert gewählt wurde. Der Tätigkeitsbericht beschreibt die wichtigen Entwicklungen und interessante Einzelfälle zu den Kernthemen des ULD Datenschutz und Informationsfreiheit.
Marit Hansen, Leiterin des ULD, schaut auf den Berichtszeitraum zurück: "Es wird immer deutlicher: Europa macht die Musik im Datenschutzrecht. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und die Datenschutz-Reform, die uns ab Mai 2018 ein neues Rechtsregime im Datenschutz beschert, wirken sich unmittelbar auf jedes Bundesland aus. Zusätzlich setzen die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene eigene Schwerpunkte im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Meine Dienststelle hält nicht nur all diese rechtlichen Entwicklungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene im Blick, sondern auch den technischen Fortschritt. Dies alles ist nötig, damit wir wirkungsvoll den Risiken der Digitalisierung begegnen, ihre Chancen – auch für einen besseren Grundrechtsschutz in unseren Kernthemen Datenschutz und Informationsfreiheit – nutzen und unsere Informationsgesellschaft zukunftsfähig machen."
Das ULD ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Ansprechstelle vor Ort, um ein gutes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Firmen und Behörden sind verpflichtet, die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts umzusetzen. Hansen berichtet: "In unseren Prüfungen hat sich gezeigt, dass dies teilweise schon gut funktioniert – wenn nämlich ein Datenschutz-Managementsystem sämtliche Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Blick nimmt. Teilweise – dies hat sich ebenfalls bei unserer Arbeit gezeigt – besteht aber dringender Nachbesserungsbedarf. Wir mussten zahlreiche Rechtsverstöße beanstanden. In einigen – zum Glück nur wenigen! – Fällen kam es zu ernsten Datenpannen. Es kann dramatische Auswirkungen haben, wenn Patientendaten oder Kontoauszüge in falsche Hände geraten. Die Umsetzung von Maßnahmen für Datenschutz und Informationssicherheit ist gesetzliche Pflicht."
Die Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 gelten wird, ist kein zahnloser Tiger, sondern beinhaltet die Möglichkeit spürbarer Sanktionen, z. B. hohe Bußgelder. Ein Ziel hat die Grundverordnung bereits erreicht: Datenschutz wird endlich ernst genommen, die Nachfrage nach erstklassigen Lösungen ist gestiegen. Firmen, Behörden und Organisationen nutzen die Schulungs- und Beratungsangebote des ULD. Zu tun bleibt aber noch sehr viel, beispielsweise die Anpassung der aktuellen Datenschutzregelungen in zahlreichen Landesgesetzen. Das ULD hat dem Landesgesetzgeber Unterstützung angeboten.
"Recht und Technik müssen beim Datenschutz zusammenwirken", betont die Informatikerin Hansen. "Dies zeigt sich auch in den verschiedenen Facetten unserer Arbeit, die wir im Tätigkeitsbericht darstellen: Datenschutz in der Verwaltung und in der Wirtschaft, Systemdatenschutz mit Anforderungen an die Informationssicherheit und an technischen Datenschutz, die Untersuchung neuer Technik in unserem IT-Labor, Datenschutz-Audits und Datenschutz-Gütesiegel, Schulungen sowie die Modellprojekte, in denen clevere Datenschutz-Lösungen entwickelt und erprobt werden. Ebenso ist die verbesserte Transparenz der öffentlichen Verwaltung wichtig – hier wirkt meine Dienststelle im Sinne der Informationsfreiheit."
Nach Überzeugung von Hansen befindet sich unsere Welt im Umbruch: mit der Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche, der massenhaften Auswertung von Daten, der Verlagerung von Entscheidungen auf Maschinen und Algorithmen und der Ausweitung der Überwachungsgesetze. "Nun gilt es gerade, Datenschutz und Informationsfreiheit stark zu machen. Wir müssen das Potenzial der Datenschutz-Reform für einen verbesserten Datenschutz nutzen", sagt Hansen. Sie ist optimistisch: "Gute Referenzlösungen für eingebauten Datenschutz aus Wirtschaft und Verwaltungen – auch aus Schleswig-Holstein! – haben Strahlkraft in ganz Europa. Das bisherige Recht hat zu wenig Anreize für innovative Datenschutz-Entwicklungen geboten, doch dies wird sich ab Mai 2018 ändern."
Das ULD steht für alle Fragen zu Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Der Tätigkeitsbericht 2017 kann im Internet abgerufen werden unter
https://datenschutzzentrum.de/tb/tb36/uld-36-taetigkeitsbericht-2017.pdf
(ULD: ra)
eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 18.08.17
ULD: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>