Völlig unzureichendes Datenschutzniveau
ULD: "Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz enttäuscht maßlos"
Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre erwies sich die Regierungskoalition bisher als beratungsresistent
(16.01.13) - Der von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegte Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht führte zu großer Enttäuschung beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er orientiert sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt wurde. Die Verbesserungen sind marginal, etwa wenn die verfassungswidrige Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern gestrichen wurde.
Die Vorstellung des Entwurfs in der Öffentlichkeit erfolgte unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre erwies sich die Regierungskoalition bisher als beratungsresistent. Dort, wo aus Praktikabilitätsgründen Datenschützer bereit waren, Zugeständnisse zu machen, etwa bei einer Konzernklausel, wurde auf eine kompensatorische Aufnahme von Schutzregelungen verzichtet.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Dieser Gesetzestext bringt, nicht zuletzt wegen seiner wortreichen Placeboregelungen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, wird so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen hat, darf diesen Entwurf nun nicht im Schnelltempo durchwinken. Dafür ist das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes viel zu wichtig."
Die weitgehend weiterhin gültige Kritik des ULD am ursprünglichen Regierungsentwurf ist nachzulesen unter
http://www.datenschutzzentrum.de/arbeitnehmer/20101012-stellungnahme.html
(ULD: ra)
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