Maßnahme zu Cloud-Diensten
EDSA entscheidet über Cookie-Banner und Cloud-Dienste
Wenn Webseitenbetreibende aber unbedingt personenbezogene Daten sammeln wollen, dann dürfen sie sich eine Einwilligung dafür nicht mit unfairen oder rechtswidrigen Mitteln holen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist in seiner Sitzung mit der Task Force Cookie-Banner sowie mit seiner koordinierten Maßnahme zu Cloud-Diensten zu Ergebnissen gekommen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt die Fortschritte zu einer einheitlicheren Aufsicht in diesen Bereichen.
Dazu sagte der BfDI: "Eine gut gemachte und faire Internetseite benötigt kein Cookie-Banner, weil sie nur technisch notwendige Cookies verwendet. Wenn Webseitenbetreibende aber unbedingt personenbezogene Daten sammeln wollen, dann dürfen sie sich eine Einwilligung dafür nicht mit unfairen oder rechtswidrigen Mitteln holen. Nach den Richtlinien zu trügerischen Designmustern habe ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen im EDSA jetzt darauf geeinigt, wie wir das in der Aufsicht möglichst einheitlich umsetzen. Die Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force Cookie-Banner entsprechen nun zum größten Teil dem, was wir in Deutschland schon in der Orientierungshilfe Telemedien festgehalten haben.
Der EDSA hat außerdem seine erste koordinierte Durchsetzungsmaßnahme durchgeführt. Dabei haben die EDSA-Mitglieder die Nutzung von Cloud-Diensten bei öffentlichen Einrichtungen untersucht. Professor Kelber sieht sich durch die Ergebnisse der Untersuchung bestärkt: Meine Behörde berät die Bundesregierung beispielsweise zum Thema souveräne Cloud, unter anderen in den Gremien des IT-Rats und des IT-Planungsrats. Wir betonen dabei immer wieder, dass gerade mit Blick auf die Schwierigkeiten internationaler Datentransfers bei Cloud-Projekten der Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden muss. Der EDSA sorgt dafür, dass wir auch hier eine europaweit einheitliche Linie haben." (BfDI: ra)
eingetragen: 15.11.22
Newsletterlauf: 07.02.23
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