EDSA beschließt Leitlinien zum Auskunftsrecht
Auskunftsersuchen darf nicht alleine unter Verweis auf einen hohen Bearbeitungsaufwand abgelehnt werden
Die Leitlinien legen insbesondere fest, welche Daten vom Auskunftsrecht erfasst sind und dass Betroffenen im Regelfall eine Kopie der Daten und nicht nur eine Zusammenfassung zu übergeben ist
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Leitlinien zu den Betroffenenrechten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Im Fokus steht dabei das Auskunftsrecht, mit dem Betroffene unter anderem in Erfahrung bringen können, welche Daten Unternehmen und Behörden über sie gespeichert haben.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt die gemeinsamen Leitlinien: "Das Recht auf Auskunft ist das grundlegende Betroffenenrecht und wird von den Bürgerinnen und Bürgern häufig in Anspruch genommen. Allerdings lässt der entsprechende Artikel der DSGVO allein einen großen Interpretationsspielraum. Der EDSA sorgt hier nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit."
Die Leitlinien legen insbesondere fest, welche Daten vom Auskunftsrecht erfasst sind und dass Betroffenen im Regelfall eine Kopie der Daten und nicht nur eine Zusammenfassung zu übergeben ist. Außerdem müssen die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen angemessene Maßnahmen treffen, um Personen hinter Auskunftsersuchen zu identifizieren, damit keine unberechtigten Dritten an die Daten gelangen. Es dürfen aber auf der anderen Seite auch keine höheren Hürden aufgebaut werden, als für die Identifizierung erforderlich.
Ebenso darf ein Auskunftsersuchen beispielsweise nicht alleine unter Verweis auf einen hohen Bearbeitungsaufwand abgelehnt werden. Auch die Motivation hinter einem Auskunftsersuchen ist kein Kriterium für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs. Die Leitlinien geben zusätzlich Hinweise und Beispiele, in welchen zeitlichen Abständen Betroffene das Auskunftsrecht gegenüber einem Unternehmen oder einer Behörde erneut geltend machen können, ohne dass ihr Ersuchen als exzessiv abgelehnt oder mit einer Gebühr belegt werden kann.
Der EDSA wird eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien durchführen. (BfDI: ra)
eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 20.04.22
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