BvD warnt: Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf neue Datenschutz-Regeln einstellen Veränderungen beim Datenschutz bergen viele Fallstricke
(20.04.16) - Unternehmen stehen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab 2018, durch das geplante Nachfolge-Abkommen zu "Safe Harbour" sowie u.a. durch das für Juni erwartete Urteil zur Speicherung von IP-Adressen vor großen Herausforderungen. "Die Entscheidungen bergen viele juristische und technische Fallstricke", sagte BvD-Vorstands-vorsitzender Thomas Spaeing.
Nach der neuen EU-DSGVO ist unmittelbar für weniger Betriebe die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben wie bisher. "Aber auch für kleine und mittelständische Betriebe gelten die neuen Regeln", warnte Spaeing. Um drastischen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden zu entgehen, empfiehlt er, sich von Datenschutzexperten beraten zu lassen. "Das kann auch ein Wettbewerbsvorteil sein", sagte Spaeing. "Denn Kunden wollen, dass ihre Daten bei Unternehmen und Partnern sicher sind."
Spaeing appellierte zugleich an die Bundesregierung, im Rahmen der Öffnungsklauseln in Deutschland die Berufung von Datenschutzbeauftragten gesetzlich wie bisher zu regeln. "Ohne das Know-how der Datenschutzexperten sind Gerichtsentscheidungen und neue Entwicklungen beim Datenschutz für viele Unternehmen und Ämter nicht zu bewältigen." Nur benannte Datenschutzbeauftragte könnten in Wirtschaft und Verwaltung Datenschutz und Datensicherheit auf dem aktuellen Stand gewährleisten. (BvD: ra)
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