Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Genügend Aufgaben für Unternehmen


BvD unterstützt Öffnungsklausel in EU-DSGVO
Rechtssicherheit für Behörden, Unternehmen und Betroffene

(09.12.15) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. unterstützt einen möglichen Kompromiss im Zuge der geplanten europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) für nationale Spielräume hinsichtlich der Benennungspflichten für Datenschutzbeauftragte (DSB). "In diesem Fall würde die fachliche und unabhängige Unterstützung der Unternehmen durch Datenschutzbeauftragte bei der Herausforderung der Digitalisierungsprozesse bestehen bleiben", sagte BvD-Vorstandsmitglied Rudi Kramer am Donnerstag auf dem BvD-Symposium in Nürnberg. Zugleich begrüßte er die Inaussichtstellung einer Öffnungsklausel zur Regelung des Datenschutzes für öffentliche Aufgaben. Eine weitgehende Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen etwa in der Sozialgesetzgebung, im Gesundheitswesen oder für Schulen könnte unterbleiben, da diese im deutschen Recht bereits verankert seien. Dies gebe Rechtssicherheit für Behörden, Unternehmen und Betroffene, betonte Kramer.

Dennoch würden genügend Aufgaben für Unternehmen anfallen, bis die EU-DSGVO voraussichtlich 2018 in Kraft trete. Dies betreffe beispielsweise Prozesse und Grundlagen für Kunden- und Beschäftigtendaten, die an den neuen gesetzlichen Rahmen auszurichten sind. Der zu erwartende verschärfte Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Vorgaben der EU-DSGVO ist ein weiteres Argument für Unternehmen, sich auf die neue Rechtslage frühzeitig einzustellen, sagte Kramer.

Auf dem Symposium diskutierten Datenschützer und Fachleute aus Politik und Verwaltung über mögliche Kompromisslinien bei der EU-DSGVO. Dem Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesinnenministerium, Ulrich Weinbrenner, zufolge unterstützten EU-Kommission und EU-Parlament unter bestimmten Voraussetzungen die europaweite Etablierung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten. Der Rat allerdings wolle den DSB nicht EU-weit festschreiben, sondern erwäge eine Öffnungsklausel.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, kritisierte, trotz einer möglichen Öffnungsklausel gebe es nicht genug Anreize für andere EU-Staaten, einen DSB einzuführen. Die Diskussion sei "noch nicht ergebnisorientiert zu Ende geführt", sagte sie in ihrem Vortrag. Sie hob zugleich die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten für die Vertrauensbildung gegenüber Kunden und Mitarbeitern hervor. Der DSB in Deutschland genieße "hohes Ansehen". (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen