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Datenschutz in der Telekommunikation


Granada-Charta für verantwortungsvollen Datenschutz in der digitalen Welt
Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten angehalten, Voraussetzungen für eine datenschutzfreundliche Umgebung zu schaffen


(24.08.10) - Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation hat auf ihrer Sitzung in der spanischen Stadt Granada eine "Charta zur Regelung der Datennutzung in der digitalen Welt" verabschiedet.

Hierzu erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, auf dessen Initiative die Granada-Charta zurückgeht: Auch in der zunehmend durch digitale Technik und Vernetzung geprägten Welt müssen Datenschutz und die Privatsphäre gewährleistet werden. Die Charta enthält datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für alle an der digitalen Kommunikation Beteiligten. Sie soll das Bewusstsein für die Herausforderungen schärfen, die eine datenschutzkonforme Nutzung der neuen Medien mit sich bringt.

Dabei setzen wir weniger auf Verbote, Kontrolle und Sanktionen und mehr auf Einsicht. Insofern knüpfen wir ganz bewusst an Ansätzen aus der Frühzeit des Internet an, als eine "Netiquette" den Umgang im Netz maßgeblich bestimmte.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, ergänzt: "In der Charta von Granada werden Forderungen für eine Gewährleistung von Privatheit im Cyberspace zusammengefasst, die gegenwärtig weltweit diskutiert werden. Schutz der Privatsphäre ist auch im Internet kein Auslaufmodell, sondern eine Grundvoraussetzung für die Autonomie des einzelnen Users."

Die "Granada Charta of Privacy in a Digital World" stellt in insgesamt 20 Grundsätzen Regeln für den verantwortlichen Umgang mit Daten im digitalen Umfeld auf. Dabei richtet sie sich nicht nur an den Nutzer, dem vor allem empfohlen wird, sich immer bewusst zu sein, welche Konsequenzen sich für ihn und andere aus seinen Handlungen im Internet ergeben.

Des Weiteren werden Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten angehalten, Voraussetzungen für eine datenschutzfreundliche Umgebung zu schaffen. So soll die Nutzung der digitalen Angebote derart ausgestaltet sein, dem Nutzer eine einfach zu verstehende, datenschutzkonforme Nutzung zu ermöglichen und den korrekten Umgang mit den von ihm überlassenen Daten zu garantieren. Schließlich werden auch öffentliche Stellen angehalten, die Rahmenbedingungen für ein datenschutzgerechtes Miteinander im digitalen Zeitalter zu schaffen und für deren Einhaltung zu sorgen.

Die Internationale Arbeitsgruppe (auch bekannt als "Berlin Group") wurde von Datenschutzbeauftragten aus verschiedenen Ländern der Welt ins Leben gerufen, um den Datenschutz im Bereich der Telekommunikation und Telemedien zu verbessern und weiterzuentwickeln. (BfDI: ra)


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