Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutzrechtlich mehr als problematisch


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnt vor Datenkonzentrationen bei Krankenversicherungen
Bei der Übermittlung von z.B. Körper- oder Trainingswerten handelt es sich um sensible Gesundheitsdaten

(23.12.14) - Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), warnt vor der Datenkonzentration bei Krankenversicherungen. Öffentlich bekannt gewordene Überlegungen, Versicherungstarife im Bereich privater Krankenversicherungen einzuführen, bei denen die Versicherten mit Gutscheinen oder Rabatten belohnt werden wenn sie einen gesunden Lebensstil pflegen, sind datenschutzrechtlich mehr als problematisch. Offenbar sollen dabei Versicherte zum Nachweis des gesunden Verhaltens über eine App mit der Versicherung kommunizieren und Daten über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln.

Andrea Voßhoff sieht Vorhaben dieser Art äußerst kritisch: "Auch wenn die mit Versicherungstarifen dieser Art angebotenen Vorteile gerade für momentan gesunde Menschen verlockend klingen, sollten die Versicherten sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Bei der Übermittlung von z.B. Körper- oder Trainingswerten handelt es sich um sensible Gesundheitsdaten. Zusammen mit anderen Daten kann die Versicherung ein umfassendes Gesundheitsprofil der betreffenden Person erstellen und daraus Prognosen über seine zukünftige gesundheitliche Entwicklung ableiten. Unabhängig davon, ob diese Prognosen zutreffend sind oder nicht, können sie dazu genutzt werden, profilgenaue Angebote zu unterbreiten, das Leistungsspektrum entsprechend anzupassen oder künftige Risikozuschläge zu berechnen. Es liegt deshalb im Eigeninteresse der Versicherten, sorgfältig mit ihren wertvollen Gesundheitsdaten umzugehen und den kurzfristigen Vorteil, den die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, mit den langfristigen Gefahren bewusst abzuwägen."

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Schutz der Versicherten detailliert geregelt, welche personenbezogenen Daten die Krankenkasse von ihren Versicherten erheben darf. Darüber hinausgehende Daten dürfen im Regelfall auch nicht auf Grundlage einer Einwilligung erhoben werden. Ungeachtet dessen ist auch bei den gesetzlichen Krankenkassen die Tendenz eines wachsenden Interesses an Gesundheits- und Fitnessdaten ihrer Versicherten zu beobachten. Die BfDI wird daher auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf entsprechende Aktivitäten der Kassen legen, um die Einhaltung hoher Datenschutzstandards zu gewährleisten. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen