BfDI verteidigt Quick-Freeze-Verfahren
Peter Schaar antwortet auf den "Offenen Brief" des AK Vorratsdatenspeicherung
"Ich denke, dass ein entsprechend ausgestaltetes Quick-Freeze-Verfahren geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten einerseits und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des informationellen Selbstbestimmungsrechts andererseits auf einem für beide Seiten akzeptablen Niveau in Einklang zu bringen"
(23.11.10) - Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, antwortet auf einen offenen Brief des AK Vorratsdatenspeicherung. Dieser hatte mit "Unverständnis und Bestürzen" festgestellt, das Schaar mit dem Vorschlag einer ein- oder zweiwöchigen Erfassung aller "unserer Verbindungen" einen gemeinsamen Konsens verlassen habe. Die "'Alternative zur Vorratsdatenspeicherung' könne nicht eine Vorratsdatenspeicherung sein, egal wie 'klein' oder 'leicht' sie angeblich erscheinen mag", schreibt der AK Vorratsdatenspeicherung.
Siehe Offenen Brief
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/407/1/lang,de
Schaar antwortet auf diesen "Offenen Bried" ebenfalls mit einem "Offenen Brief" in seinem Blog auf bfdi.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihres offenen Briefs, der mir Gelegenheit gibt, meine Vorstellungen und Beweggründe zum Thema Vorratsdatenspeicherung näher zu erläutern.
Die aktuelle Aufregung über meinen Vorschlag, ein Quick-Freeze-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung in Betracht zu ziehen, kommt für mich sehr überraschend, zumal ich mich bereits seit längerem für das Konzept einsetze.
Statt sich aber mit meinen Argumenten zu befassen, prangert ein Teil der netzpolitischen Szene meinen angeblichen Abfall von der korrekten Linie an und spekuliert darüber, warum ich den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung ohne Not aufgegeben hätte.
Lesen Sie den vollständigen Brief im Datenschutzforum - Peter Schaar, Der Blog
(BfDI: ra)
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