Kommt der gläserne Stromverbraucher?
Peter Schaar: Intelligenter Datenschutz und intelligente Stromzähler passen zusammen
Daten über den Energieverbrauch einzelner Geräte müssen grundsätzlich beim Kunden bleiben
(25.06.10) - Auf der Tagung "Daten- und Verbraucherschutz in Smart Grids" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie warnte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, vor dem gläsernen Stromverbraucher.
Peter Schaar sagte: "Intelligente Stromzähler können den Energieverbrauch im Sekundentakt aufzeichnen. Werden diese kunden- und gerätespezifischen Verbrauchsdaten an die Energieversorger übermittelt, können diese weit reichende Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten ihrer Kunden ziehen. Doch wen, außer mir selbst, hat es zu interessieren, dass ich vormittags Fernsehen schaue, abends die Sauna anheize oder nachts koche?"
Eine zentrale Erfassung dieser Daten beim Versorgungsunternehmen sei auch gar nicht erforderlich, um mit Energie effizienter umzugehen. Die Daten über den Energieverbrauch einzelner Geräte müssten deshalb grundsätzlich beim Kunden bleiben. Sie sollten ihm für die intelligente und ökonomische Energienutzung in seinem Haushalt vollständig und differenziert zur Verfügung stehen und an Dritte nur in anonymisierter oder aggregierter Form übermittelt werden.
Peter Schaar erklärte: "E-Energy, also die mit intelligenter Informationstechnologie optimierte Energienutzung, ist eines der großen zukunftsrelevanten Projekte. Unverzichtbar dabei ist Privacy by design, also die frühzeitige Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte schon bei der Planung." (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
-
KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
-
Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
-
Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
-
Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.