Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz und PKW-Maut


Bei der Debatte über die PKW-Maut kommt dem Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu
Peter Schaar zur PKW-Maut: "Nein zum gläsernen Autofahrer"


(22.06.10) - Beim Symposium des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel GmbH (InnoZ) "Autofahren anders bezahlen? Pkw-Maut und Vignette in Deutschland" erläutert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Fall der Einführung einer PKW-Maut in Deutschland.

Schaar sagte: "Bei der Debatte über die PKW-Maut kommt dem Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu. Auch wenn sich der Deutsche Bundestag für die Einführung der Maut entscheiden sollte, darf dies nicht zum gläsernen Autofahrer führen. Wer seine Maut ordnungsgemäß bezahlt hat, über den dürfen keine Daten gespeichert werden, die etwa für die Herstellung eines Bewegungsprofils missbraucht werden könnten.

Bei der Festlegung der gesetzlichen Grundlagen für eine eventuelle Maut ist zu gewährleisten, dass die bei der Mauterhebung anfallenden Daten über Position und Fahrtzeit ausschließlich unter der Kontrolle der Autofahrer stehen und nicht zentral registriert werden. Ausnahmen von dieser Regel sollten nur dann gelten, wenn ein Autofahrer seine Maut nicht bezahlt hat."
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen