Erwartungen an die neue EU-Datenschutzstrategie
EU-Kommission soll sich für verschärften Datenschutz im Internet stark machen
Peter Schaar: "Erklärungen von Unternehmen, sie würden sich an die Safe Harbor-Grundsätze halten, reichen nicht aus"
(21.09.10) - Anlässlich des Besuchs der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, in Berlin forderte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, das europäische Datenschutzrecht zu modernisieren. Angesichts globaler Datenströme und weltweiter Internet-Dienste stoße die Gewährleistung des Datenschutzes auf nationaler Ebene an deutliche Grenzen.
Schaar erklärte: "Die von der Kommission angekündigte neue EU-Datenschutzstrategie muss den Herausforderungen des Internetzeitalters Rechnung tragen. Zum Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sind europäische und international verbindliche Regelungen erforderlich, an die sich auch Unternehmen wie Google oder Facebook halten müssen, die ihren Hauptsitz außerhalb Europas haben."
Schaar weist auch auf die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes beim transatlantischen Datentransfer hin. Deshalb müsse die Europäische Kommission für eine konsequente Umsetzung der "Grundsätze des sicheren Hafens" (Safe Harbor) eintreten.
Er sagte: "Erklärungen von Unternehmen, sie würden sich an die Safe Harbor-Grundsätze halten, reichen nicht aus. Das von der EG-Datenschutzrichtlinie geforderte angemessene Datenschutzniveau ist nur dann gewährleistet, wenn die Einhaltung der vereinbarten Grundsätze effektiv von einer unabhängigen Stelle kontrolliert wird."
Die Europäische Kommission hat für Ende Oktober die Veröffentlichung einer Mitteilung mit dem Titel "Eine Strategie zum Schutz des Grundrechts auf Datenschutz nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon" angekündigt. Die Mitteilung wird auch Eckpunkte der für das kommende Jahr von der Kommission beabsichtigten Reform der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 beinhalten.
Das auf dieser Grundlage vor zehn Jahren zwischen der EU und den Vereinigten Staaten getroffene Safe-Harbor-Abkommen ermöglicht die transatlantische Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in den USA.
Voraussetzung für eine zulässige Datenübermittlung ist, dass die empfangende Stelle sich freiwillig zur Einhaltung der genannten datenschutzrechtlichen Grundprinzipien verpflichtet. Für die Überwachung der Einhaltung durch US-Unternehmen ist die US-amerikanische Federal Trade Kommission (FTC) zuständig, die allerdings nur auf Grund konkreter Beschwerden die Einhaltung des Abkommens kontrolliert. (BfDI: ra)
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