Zweifel an Erforderlichkeit & Verhältnismäßigkeit
Pläne für ein europäisches PNR-System: Zweifel bestehen weiter
Die Europäische Kommission hatte 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines europäischen PNR-Systems vorgelegt
(18.02.15) - Nach den Attentaten von Paris mehren sich die Forderungen, auch in Europa sollten die Polizeibehörden die Fluggastdaten (sog. PNR-Daten) von allen Reisenden für alle Flüge erheben und über Jahre speichern. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, erklärte dazu: "Meine Zweifel an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer umfassenden, anlasslosen Speicherung der Fluggastdaten aller Passagiere bestehen fort. Ich sehe sie durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014 zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bestärkt. Es ist an den Regierungen und der Europäischen Kommission darzulegen, wie und warum die mehrjährige anlasslose Speicherung ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel ist, das den strengen Anforderungen des EuGH gerecht wird."
Die Europäische Kommission hatte 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines europäischen PNR-Systems vorgelegt. Das Europäische Parlament lehnt diesen Vorschlag bislang ab und hat außerdem das PNR – Abkommen mit Kanada dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. PNR-Daten werden von den Fluggesellschaften für eigene Zwecke erhoben. Sie können Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, Telefonnummern und vieles mehr umfassen.
Die Schaffung eines europäischen PNR-Systems war auch Thema bei der Sitzung der Art. 29-Gruppe sein, in der alle Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten der EU vereint sind. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
-
KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
-
Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
-
Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.
-
Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.