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Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung


Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwartet, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die Menschen in Deutschland vor informationellen Zugriffen Dritter zu schützen

(17.07.13) - Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist äußerst besorgt angesichts der Enthüllungen über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes. Es steht im Raum, dass ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Menschen in Deutschland ohne ihr Wissen von diesen Geheimdiensten überwacht wird.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwartet, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die Menschen in Deutschland vor informationellen Zugriffen Dritter zu schützen, die mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes nicht im Einklang stehen. Die Bundesregierung muss für eine restlose Aufklärung des Sachverhaltes sorgen und dabei auch die Frage beantworten, ob deutsche Behörden diese Informationen übermittelt bekamen und verwendeten. Aus Sicht der Datenschutzkonferenz unterstreichen die bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen die Dringlichkeit, für Europa hohe Datenschutzstandards zu beschließen und sicherzustellen, dass diese auch für staatliche und private Stellen aus Drittstaaten gelten. Die Datenschutzkonferenz appelliert deshalb dringend an die Bundesregierung, sich jetzt in Brüssel für ein hohes Datenschutzniveau und für Regelungen einzusetzen, die umfassende und anlasslose Überwachungsmaßnahmen europäischer wie außereuropäischer Stellen ausschließen.

Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, die bremische Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, sagte hierzu: "Die Menschen in Deutschland haben ein Recht darauf, dass sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt wird." (BfDI: ra)


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