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SWIFT: Zweckbindung bei Verwendung der Daten


SWIFT-Abkommen: Schaar mahnt hohes Datenschutzniveau an
Begrenzung der Übermittlung auf Daten, die in konkretem Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehen


(17.06.10) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, besteht auf einem hohen Datenschutzniveau beim SWIFT-Abkommen.

Schaar erklärte: "Gründlichkeit geht auch hier vor Schnelligkeit! Ich hielte es nicht für vertretbar, wenn nun ein Abkommen geschlossen würde, welches das durch das europäische Recht vorgegebene Datenschutzniveau in wesentlichen Punkten unterläuft. Entsprechende Signale aus dem Europäischen Parlament begrüße ich ausdrücklich. Außerdem halte ich eine Befassung und Zustimmung der nationalen Parlamente für unverzichtbar, ehe das Abkommen in Kraft tritt. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie sich im Europäischen Rat für einen verbesserten Datenschutz zur Terrorismusbekämpfung einsetzt."

Aus Sicht Schaars müsste ein Abkommen zur Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten in die USA insbesondere die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Begrenzung der Übermittlung auf Daten, die in konkretem Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehen, und Verankerung einer strikten Zweckbindung bei der Verwendung der Daten.

2. Kurze Löschungsfristen: Daten, auf die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nicht zugegriffen wird, sind so früh wie möglich zu löschen. Die im ursprünglichen Abkommensentwurf vorgesehene generelle Speicherung für fünf Jahre wäre unangemessen.

3. Effektiver Rechtsschutz für die Betroffenen, einschließlich deren Recht, sich an US-Gerichte zu wenden, damit diese die Nutzung der Daten überprüfen können: Einräumung von Schadensersatzansprüchen bei unrechtmäßiger Verwendung.

4. Wirksame Kontrolle der Übermittlung und Verwendung der Daten durch unabhängige Datenschutzbehörden.
(BfDI: ra)


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