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Mehr Transparenz stärkt den Verbraucherschutz


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar: Ausnahmen vom Informationszugangsrecht eindämpfen
Transparenz im Bereich des Verbraucherschutzes beschränkt sich nicht auf gesetzliche Informationsansprüche bei öffentlichen Stellen

(03.06.11) - Anlässlich des Deutschen Verbrauchertages fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, von der Bundesregierung eine Transparenzoffensive.

"Verbraucherschutz und Informationsfreiheit hängen enger zusammen, als viele glauben.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich auch über Inhaltsstoffe, Zutaten und insbesondere über gesundheitliche Risiken von Lebens- und Genussmitteln und anderen Produkten informieren. Nicht alles steht auf dem Etikett. Manche Informationen kennen nur die Hersteller und die Aufsichtsbehörden. Die den Verbraucherinnen und Verbrauchern seit einigen Jahren grundsätzlich zustehenden Informationsrechte – etwa gegenüber den Aufsichtsbehörden zur Lebensmittelüberwachung – stoßen immer wieder auf Hindernisse, etwa wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder staatliche Interessen betroffen sind. Deshalb erwarte ich von der Bundesregierung eine Transparenzinitiative, um die Ausnahmen vom Informationszugangsrecht einzudämpfen.

Transparenz im Bereich des Verbraucherschutzes beschränkt sich nicht auf gesetzliche Informationsansprüche bei öffentlichen Stellen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nicht allein gelassen werden. Sie brauchen unabhängige und starke Beauftragte an ihrer Seite, die sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Dies gilt auch für die Verbraucher- und Umweltinformationen.Eine gute Transparenzinitiative stellt das europäische Nanoproduktregister dar. Gemeinsam mit den Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder setzt sich Schaar dafür ein, dass das Nanoproduktregister und ähnliche Verzeichnisse für jedermann – und nicht nur für öffentliche Stellen – zugänglich sind." (BfDI: ra)


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