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Überwachung von Arbeitnehmern


Datenschutzbeauftragte fordern Nachbesserungen am Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Verwendung von Beschäftigtendaten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist viel zu weit gefasst


(02.07.10) - Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder drängen auf Nachbesserungen am kürzlich vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes. In einer Entschließung kritisieren sie, dass die Registrierung und Überwachung von Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt werden. Zudem lässt der Entwurf eine Reihe wichtiger Probleme ungeklärt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erklärt hierzu:

"Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, wäre in zentralen Bereichen des Arbeitslebens sogar eine Verschlechterung des Datenschutzes der Beschäftigten zu befürchten. Dazu gehört die weit reichende Erlaubnis, Daten über Bewerber und Beschäftigte ohne deren Wissen gezielt im Internet zu recherchieren und zu nutzen.

Auch die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist viel zu weit gefasst. Im Ergebnis erhielten Arbeitgeber damit Befugnisse, die sogar über diejenigen von Strafverfolgungsbehörden und der Polizei hinausgingen.

Das Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten schaffen, wurde hier deutlich verfehlt."
(BfDI: ra)


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