Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Überwachung von Arbeitnehmern


Datenschutzbeauftragte fordern Nachbesserungen am Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Verwendung von Beschäftigtendaten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist viel zu weit gefasst


(02.07.10) - Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder drängen auf Nachbesserungen am kürzlich vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes. In einer Entschließung kritisieren sie, dass die Registrierung und Überwachung von Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt werden. Zudem lässt der Entwurf eine Reihe wichtiger Probleme ungeklärt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erklärt hierzu:

"Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, wäre in zentralen Bereichen des Arbeitslebens sogar eine Verschlechterung des Datenschutzes der Beschäftigten zu befürchten. Dazu gehört die weit reichende Erlaubnis, Daten über Bewerber und Beschäftigte ohne deren Wissen gezielt im Internet zu recherchieren und zu nutzen.

Auch die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist viel zu weit gefasst. Im Ergebnis erhielten Arbeitgeber damit Befugnisse, die sogar über diejenigen von Strafverfolgungsbehörden und der Polizei hinausgingen.

Das Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten schaffen, wurde hier deutlich verfehlt."
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen