Informationsfreiheit zügig weiterentwickeln
Schaar: "Es ist widersinnig, dass sich meine Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz beschränkt"
Bürger werden allein gelassen, wenn es bei der Durchsetzung ihrer Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz Probleme gibt
(01.10.12) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar erklärte zur Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes: "Fast sieben Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes muss das Informationsfreiheitsrecht couragiert weiter entwickelt werden. Der wissenschaftliche Evaluationsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz enthält eine Vielzahl von guten Vorschlägen und Anregungen. Es genügt nicht länger, nur auf Informationswünsche zu reagieren. Die Bundesverwaltung muss vielmehr aus eigener Initiative Verwaltungsinformationen ins Netz stellen Das moderne Hamburgische Transparenzgesetz zeigt, dass dieses Mehr an Offenheit möglich ist."
Der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragte Schaar tritt für eine deutliche Erweiterung der rechtlichen Vorgaben und eine zügige technische Umsetzung eines umfassenden staatlichen Informationsangebotes ein. Schaar sagte: "Das angekündigte bundesweite Open-Government-Portal sollte rasch online gehen. Das Portal könnte eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger werden, die ihre Informationsrechte nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder wahrnehmen wollen."
Zudem sollte der Informationszugang auf Antrag optimiert werden. Hierfür sollten – gestützt auch auf die Feststellungen der wissenschaftlichen Evaluation – insbesondere die Ausnahme-, Verfahrens- und Kostenregelungen des Informationsfreiheitsgesetzes und anderer Gesetze zum Informationszugang kritisch hinterfragt werden. Ziel muss es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger einen schnelleren, leichteren und kostengünstigen Informationszugang auf Antrag erhalten.
Im Interesse der Bürger sollte sichergestellt werden, dass die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kontrollieren und effektiv durchsetzen können. Dazu gehört eine Erweiterung der Ombudsfunktion auf das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz.
Schaar sagte: "Es ist widersinnig, dass sich meine Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz beschränkt. So werden die Bürgerinnen und Bürger allein gelassen, wenn es bei der Durchsetzung ihrer Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz Probleme gibt. In diesen Fällen können sie sich zur Durchsetzung ihrer Rechte nur an die Gerichte wenden." (BfDI: ra)
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