Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Defizite bei kommerzieller Datennutzung beseitigen


EU-Datenschutz-Verordnung: Was die Unternehmen mit den Daten anfangen, wissen nicht einmal die Datenschutzbehörden so genau
Compliance und Datenschutz: Bayerns Justizministerin Dr. Merk fordert, der unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet effektiv entgegenzutreten


(17.10.12) - Anlässlich der Beratungen zur Reform des EU-Datenschutzrahmens im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk Verbesserungen bei den geplanten EU-Vorhaben für den nicht-öffentlichen Bereich: "Die Menschen rennen Facebook, Google + und Co die Tür ein - bis zu einer Milliarde Mitglieder soll es dort inzwischen geben", sagte Merk.

"Zwar ist vielen Nutzern mittlerweile bekannt, dass sie für die vermeintlich kostenlosen Angebote mit ihren Daten bezahlen. Aber was die Unternehmen mit den Daten anfangen, wissen nicht einmal die Datenschutzbehörden so genau. Nutzen wir die Möglichkeit, EU-weit die Rechte der Nutzer nicht nur von sozialen Netzwerken, sondern generell bei kommerzieller Datennutzung zu stärken."

Die Ministerin fordert, einer unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet effektiv entgegenzutreten und wirksam ein "Recht auf Vergessenwerden" umzusetzen. In Betracht käme beispielsweise, Informationen mit Personenbezug nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch zu löschen, wenn sie nicht mehr im Rahmen einer bestehenden Kundenverbindung benötigt werden.

Zudem spricht sie sich für einen besseren Schutz für Minderjährige und ein klares Bekenntnis zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ("privacy by default") aus. Merk sagte: "Wer etwa ein soziales Netzwerk betreibt, der muss in seinen Voreinstellungen erst einmal das höchste Datenschutzniveau festlegen. Die Nutzer sollen selbst entscheiden, wer über den engsten Kreis hinaus ihre Nachrichten oder Urlaubsfotos einsehen kann. Außerdem gibt es einen Kernbereich der Privatsphäre, der komplett vor unkontrollierter Datennutzung geschützt werden muss. Ich denke da etwa an Gesichtserkennungsdienste, die sich der Daten aus sozialen Netzwerken bedienen." Die Ministerin wies abschließend darauf hin: "Es gibt Dinge, die gehen selbst mit Einwilligung der Nutzer nicht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen