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Persönlichkeitsdaten von Spendern in Biobanken


Bayerische Bioethik-Kommission empfiehlt besseren Datenschutz für Spender in Biobanken
Kommissionsvorsitzende Kiechle: "Zunehmende Bedeutung von Biobanken erfordert mehr Persönlichkeitsschutz für Spender"

(29.10.10) - Die Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung hat auf ihrer letzten Sitzung eine Stellungnahme zu ethischen Anforderungen bei Einrichtung und Betrieb von Biobanken beschlossen und einen besseren Schutz von Persönlichkeitsdaten von Spendern in Biobanken angeregt.

Die Vorsitzende der Bayerischen Bioethik-Kommission, Professor Dr. med. Marion Kiechle unterstrich: "Die zunehmende Bedeutung und der steigende Umfang von Biobanken für Medizin und Forschung machen eine größere Sensibilität auch beim Datenschutz notwendig. Wir empfehlen daher durch spezielle Regelungen in den Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern, den Persönlichkeitsschutz der Spender zu verbessern.

Dies stärkt auch das Vertrauen und die Bereitschaft zum Spenden von für den medizinischen Fortschritt wertvollen DNA-, Blut- und Gewebeproben." Dies gilt nach Ansicht der Kommission umso mehr, als der technische Fortschritt mittlerweile trotz Pseudonymisierung von Proben und Anonymisierung von Daten individuelle Rückverfolgung immer leichter möglich macht.

Biobanken sind Sammlungen von menschlichem Material, beispielsweise von DNA-, Blut- und Gewebeproben sowie den zugeordneten Erhebungs- und Charakterisierungsdaten. Die Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung ist ein unabhängiges Expertengremium zur fachlichen Beratung der Staatsregierung bei ethischen Fragen der Biowissenschaften.

Die Kommission soll zu einer gesellschaftlichen Diskussion über die Folgen neuer Biotechnologien beitragen und sich fachübergreifend mit allen daraus resultierenden ethischen Fragestellungen auseinandersetzen.

Nähere Informationen zur Kommissionsarbeit sowie die bisher veröffentlichten Stellungnahmen sind unter www.bioethik.bayern.de nachzulesen. (Bayerische Staatskanzlei: ra)


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