Werbung für das City-Ticket


vzbv mahnt Deutsche Bahn ab - Werbefilm ist nach Ansicht des vzbv irreführend - Gefahr des Schwarzfahrens: Viele Verbraucher kennen Einschränkungen nicht
Geltungsbereich des City-Tickets ist auf bestimmte Städte und Geltungsbereiche beschränkt - Im Werbefilm wird der eingeschränkte Geltungsbereich nach Auffassung des vzbv nicht deutlich



Verbraucher können seit dem 1. August 2018 ihr Fernverkehr-Ticket vor oder nach der Bahnfahrt auch für den Öffentlichen Nahverkehr in vielen Städten nutzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt diese Möglichkeit grundsätzlich. Jedoch beteiligen sich nicht alle Städte. Zudem ist der Bereich in den Städten, der mit dem City-Ticket genutzt werden kann, oft eingeschränkt. Da die DB Vertrieb GmbH in ihrem zugehörigen Werbefilm keinen Hinweis auf die eingeschränkten Geltungsbereiche gibt, hat der vzbv das Unternehmen nun abgemahnt.

"Viele Verbraucher nehmen die Einschränkungen des Geltungsbereiches nicht wahr und fahren ungewollt schwarz", so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv. "Die Werbung klärt sie darüber nicht oder nicht deutlich genug auf. Dies sollte die Deutsche Bahn schnellstens ändern."

In Berlin könne beispielsweise nur die Tarifzone A innerhalb des S-Bahn-Rings einschließlich Nöldnerplatz und Berlin Lichtenberg genutzt werden. Für Verbraucher, die das nicht wissen, könne es somit teuer werden.

Ticket sollte An- und Abreise zum Bahnhof einschließen
"Wenn es um Tarifgestaltung im ÖPNV geht, kocht jeder Verkehrsverbund sein eigenes Süppchen. Für Verbraucher ist das Tarif-Wirrwarr undurchschaubar", so Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv. Das werde am City-Ticket der Deutschen Bahn nochmals deutlich. "Ein City-Ticket sollte halten, was es verspricht, nämlich die An- und Abreise zum Bahnhof einschließen", so Jungbluth. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 10.10.18

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen