Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten


Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft begrüßt Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz und warnt vor Abschwächung
Gesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten




Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) begrüßt den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in den globalen Lieferketten. Gleichzeitig warnt der Wirtschaftsverband vor Abschwächungen im Gesetzestext. Die nachhaltige Wirtschaft setzt darauf, dass das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Hebel für Umwelt- und Menschenrechtsstandards weltweit wird.

"Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission sendet das wichtige Signal an die globale Wirtschaft: Unternehmen müssen soziale und ökologische Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen", erklärt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft. "Als zukunftsorientierte Unternehmen und wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft sprechen wir uns ausdrücklich für umfangreiche Lieferketten-Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte aus. Vermeintlich softe Faktoren wie Menschenrechte oder Umweltstandards dürfen nicht der Profitmaximierung untergeordnet werden", so Reuter weiter.

Trotz großem Druck von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden und massiven Verzögerungen hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt. Das Gesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten. Unternehmen sind dazu angehalten Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten nachzuverfolgen und zu minimieren. Von dem europäischen Gesetz wären Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro betroffen. Firmen aus kritischen Branchen, wie der Textil-, oder Landwirtschaft, würden bereits ab 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro einbezogen werden. Außerdem ist eine Haftungsklausel vorgesehen, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Gerichten ermöglichen soll. Damit geht das europäische Lieferkettengesetz über die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus. Vergangenes Jahr hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern gilt und keine Umweltverantwortung enthält. Eine zivilrechtliche Haftung wurde nicht in das deutsche Gesetz aufgenommen.

"Wir begrüßen den weitreichenden Entwurf des Europäischen Lieferkettengesetzes. Wie kraftvoll das Gesetz wirklich wird, hängt davon ab, wie im folgenden Aushandlungsprozess die genauen Formulierungen ausgestaltet werden. Hier besteht angesichts des hohen Drucks von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden das große Risiko, dass es aufgrund vermeintlich zu "hoher Belastung für die Unternehmen" zu Abschwächungen kommt", macht BNW-Vorständin Dr. Antje von Dewitz (Vaude) klar. Und weiter: "Zahlreiche unserer Mitgliedsunternehmen zeigen jedoch bereits heute, dass sie effektive Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten etabliert haben. Im Sinne einer fairen, klima- und umweltgerechten Globalisierung und für ein Ende der Wettbewerbsnachteile für bereits engagierte Unternehmen fordern wir klar ein starkes EU-Lieferkettengesetz."

Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament müssen im nächsten Schritt dem Gesetz zustimmen. Die deutsche Bundesregierung ist dazu angehalten, im Rahmen der europäischen Gesetzgebung entsprechend des Koalitionsvertrages, an einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz mitzuarbeiten und die nationale Gesetzgebung an die dann geltenden europäischen Standards anzupassen. (Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft – BNW: ra)

eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 13.06.22

BNW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen