Offener Umgang mit dem Themen Bonität
Anzahl der erteilten Eigenauskünfte innerhalb eines Jahres verdreifacht
Der Konsumentenservice der CEG Creditreform Consumer hat zwischen April 2010 und Ende Februar 2011 dreimal so viele Eigenauskünfte erteilt wie im Vorjahreszeitraum
(05.04.11) - Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist am 1. April seit einem Jahr geltendes Recht. Seitdem können Verbraucher einmal jährlich eine kostenlose Eigenauskunft mit den über sie gespeicherten Informationen bei einer Auskunftei bestellen, um deren Inhalt zu kontrollieren. Alle Eigenauskünfte kostenlos erteilt die Konsumentenauskunftei CEG Creditreform Consumer bereits seit Januar 2009.
Der Konsumentenservice der CEG Creditreform Consumer hat zwischen April 2010 und Ende Februar 2011 dreimal so viele Eigenauskünfte erteilt wie im Vorjahreszeitraum. Trotz der enormen Nachfrage konnte dank guter Vorbereitung bereits nach kurzer Zeit wieder gewährleistet werden, dass Verbraucher ihre Eigenauskünfte innerhalb von wenigen Werktagen zugeschickt und somit die gewünschten Informationen erhielten. "Mit Rückfragen zu ihrer Eigenauskunft melden sich insgesamt ungefähr zwei von hundert Personen persönlich bei uns im Konsumentenservice. Diese Personen haben ganz verschiedene Rückfragen zu ihrer Eigenauskunft. Darunter gibt es in Einzelfällen den Hinweis auf z.B. nicht mehr aktuelle Angaben in der Eigenauskunft, die dann natürlich geändert werden", sagte Sonja Beeker, Leiterin des Konsumentenservice.
Schon vor dem Inkrafttreten der BDSG-Novelle zeichnete sich durch die Präsenz des Themas ab, dass deutlich mehr Eigenauskünfte bestellt werden würden. Parallel dazu kamen in der Bevölkerung vermehrt Rückfragen zum Themenkomplex Eigenauskunft, Auskunfteien und Datenschutz auf. Um dem gesteigerten Informationsbedürfnis gerecht zu werden, hat die CEG Creditreform Consumer ein eigenes Informationsportal geschaffen, auf dem sich die Besucher zu Fragen wie der Datenherkunft, Abläufen und dem Einsatz von Bonitätsprüfungen informieren können.
Siebo Woydt, Geschäftsführer der CEG Creditreform Consumer, erläutert die Hintergründe: "Viele Verbraucher, die etwa im Rahmen einer Bestellung im Internet zum ersten Mal mit ihrer Bonitätsauskunft in Kontakt kommen, sind verunsichert. Uns ist es wichtig, den Verbrauchern umfassende und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen und Transparenz zu schaffen. Der offene Umgang mit den Themen Bonitätsauskunft und Datenschutz baut Vorurteile ab und schafft Wissen."
Die BDSG-Novelle berührt auch die Auskunftspflichten nach §34 BDSG, etwa hinsichtlich der Bedeutung des Scorewerts. Dieser Wert stellt eine Prognose dar, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Zahlungsverpflichtung erfüllt bzw. ein Kredit pünktlich zurückgezahlt wird. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Verfahren eingesetzt. "Im Interesse einer verantwortungsvollen Kreditvergabe sollen sowohl die persönlichen Situationen der Verbraucher wie auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Kunden angemessen beachtet werden", erklärte Siebo Woydt.
Durch die Ausgestaltung der inhaltlich erweiterten Eigenauskunft auch im Dialog mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, wurden viele Fragen der Konsumenten vorweggenommen. "Die Zahl der Rückfragen zum Scoring blieben letztendlich unter unseren Erwartungen", sagte Sonja Beeker, Leiterin des Konsumentenservice. (CEG Creditreform Consumer: ra)
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