Vertrieb bei Zusatzversicherungen verbessern: Nur jeder Siebte kann den Inhalt der Versicherung benennen Umfrage zeigt Notwendigkeit für verbraucherfreundlichere Regeln - Die Qualität der Versicherungsberatung ist unzureichend
Ob Handy, Brille oder Waschmaschine: Vielen Kunden werden beim Kauf von Gebrauchsgegenständen Versicherungen angeboten, die gegen Risiken wie Diebstahl, Schäden oder Defekte schützen sollen. So wurde rund drei von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern (28 Prozent) in der letzten Zeit beim Kauf eine Police für eine Garantieverlängerung angeboten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Doch nur jeder siebte Verbraucher (14 Prozent) kann benennen, was genau die Versicherung abdeckt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist auf Mängel beim Vertrieb der Zusatzversicherungen hin und fordert Nachbesserungsbedarf.
"Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen darf nicht im toten Winkel der Regulierung bleiben. Verbraucher erwarten zu Recht eine angemessene Beratung. Dazu zählt, dass die Vermittler eine Mindestqualifikation vorweisen können und den tatsächlichen Bedarf ermitteln", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Zudem müsse das Versicherungsunternehmen für die Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit die uneingeschränkte Haftung übernehmen.
Bislang ist der Vertrieb der Zusatzversicherungen nur rudimentär reguliert, Vorgaben an die Qualifikation oder Beratungsqualität fehlen. Das kann die Bundesregierung jetzt ändern: Der vzbv fordert, dass sie im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in nationales Recht aktiv wird. Grundlegende Regeln der Richtlinie müssten künftig auch für produktergänzende Versicherungen gelten.
Qualität der Beratung unzureichend Die Umfrage zeigt, dass nur 14 Prozent der Verbraucher verstanden haben, wann die Garantieversicherung leistet. Der überwiegend Teil kann nicht einschätzen, ob er die Versicherung benötigt. Hier gibt es ein klares Defizit bei der Beratung. Im Regelfall werden die Versicherungen direkt nach dem Verkauf eines Produkts angeboten. Vertragsdetails werden meist nur mündlich und damit latent unvollständig wiedergegeben. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie
Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie "Insurance Distribution Directive (IDD)" ist im Februar 2016 in Kraft getreten und muss binnen der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung plant, das Verfahren noch in dieser Legislaturperiode zu beenden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
eingetragen: 24.05.16 Home & Newsletterlauf: 27.06.16
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