Anti-Abzocke-Gesetz: "Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an", begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband "Es wäre wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden"
(22.03.12) - Mehr Schutz für die Verbraucher verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken des Bundesjustizministeriums (BMJ). Erste Eckpunkte daraus sind jetzt bekannt geworden. "Die Ministerin packt eine Reihe von Ärger-Themen an, die Verbrauchern das Leben schwer machen", sagte Vorstand Gerd Billen. Geplant sind Verschärfungen in den Bereichen Datenschutz im Internet, unerlaubte Telefonwerbung, unseriöse Inkasso-Praxis und Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverstößen.
Unerlaubte Telefonwerbung hat sich zu einer modernen Landplage entwickelt. Die gesetzlichen Regeln greifen bislang zu kurz, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2010 eindrucksvoll belegen. Ein Problem sind Gewinnspielverträge, für die nach den Plänen des BMJ künftig die Textform vorgeschrieben sein soll. Der vzbv begrüßt diese Verschärfung. "Es wäre jedoch wichtig, dass alle durch unerwünschte Werbeanrufe angebahnten Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden", erklärte Billen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anbieter auf andere Maschen ausweichen.
Das Problem unseriöser Inkasso-Praxis hat die Politik nach Auffassung des vzbv viel zu lange ignoriert. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen hat im vergangenen Jahr den Finger in die Wunde gelegt. Das Justizministerium hat danach schnell reagiert und will nun wichtige Regeln auf den Weg bringen. Auch dass Frau Leutheusser-Scharrenberger den Datenschutz im Internet und den Schutz vor Massenabmahnungen verbessern will, ist erfreulich – allerdings auch lange überfällig. Ob der Verbraucherärger und die Abzocke bei den genannten Themen wirklich massiv eingedämmt wird, hängt nun von den Details ab: "Es kommt am Ende darauf an, wie die Regeln konkret ausgestaltet sind", sagte Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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