Kaum positive Steuerungswirkung entfaltet


vzbv fordert Abschaffung der Praxisgebühr: Überschüsse der Krankenkassen würden Spielraum für Entlastungen schaffen
Unsozial: Praxisgebühr solle erreichen, dass gesetzlich Versicherte seltener und mit mehr Kostenbewusstsein zum Arzt gehen


(19.03.12) - Die ersatzlose Abschaffung der Praxisgebühr fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Angesichts der Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen von über vier Milliarden Euro sei dieser Schritt überfällig. "Das Geld muss den Patienten zugutekommen. Sie würden durch die Abschaffung der Praxisgebühr unmittelbar entlastet", so Vorstand Gerd Billen. Die Gebühr habe in der Praxis kaum positive Steuerungswirkung entfaltet. Zwei Milliarden Euro bringt die Praxisgebühr jährlich an Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie sollte erreichen, dass gesetzlich Versicherte seltener und mit mehr Kostenbewusstsein zum Arzt gehen.

Wenn dieses Ziel überhaupt erreicht wurde, dann in einer bedenklichen Form, dass nämlich Menschen mit niedrigem Einkommen aus finanziellen Gründen auf den Arztbesuch verzichten. Viele Versicherte sind ohnehin von der Zahlung ganz oder teilweise befreit, weil sie an Programmen für chronisch Kranke teilnehmen oder Geringverdiener mit einer entsprechenden Befreiung sind.

Die Praxisgebühr verursacht gleichzeitig auch Kosten, insbesondere bei den Ärzten. Bei mangelnder Zahlungsfähigkeit der Patienten tragen sie das Zahlungsausfallrisiko. Sie stehen somit vor dem Problem, gegebenenfalls ein Inkassoverfahren einleiten zu müssen oder nur solche Patienten zu behandeln, die die Praxisgebühr sofort entrichten können. Die Mediziner stehen somit vor dem Dilemma, unethisch zu handeln oder Einkommenseinbußen hinzunehmen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb die Abschaffung der Praxisgebühr. Dieser Schritt würde es nicht zuletzt für Verbraucher übersichtlicher machen, wie viel sie unterm Strich für ihre Krankenversicherung zahlen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen