Lesehilfe zu Transparenzberichten für Pflegeheime


Armutszeugnis für das Transparenzsystem: Aussagekräftige Transparenzfragen zur Beurteilung der Pflegequalität kaum möglich
VDAB: Da Einrichtungen anhand der Noten kaum noch unterscheidbar sind, erfindet man nun eine Lesehilfe


(20.08.10) - Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg hat eine Lesehilfe zu den Transparenzberichten für Pflegeheime erstellt. Autoren sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen.

Laut den Autoren benötigt der Verbraucher diese Unterstürzung, da die "Noten für die Leistungen des Heims eigentlich für sich selbst sprechen müssten", was "jedoch nicht immer der Fall" sei. Die AG empfiehlt Verbrauchern daher, auf bestimmte "aussagekräftige Transparenzfragen zur Beurteilung der Pflegequalität" zu achten.

"Der Widersinn wird erst bei näherer Betrachtung deutlich: Da Einrichtungen anhand der Noten kaum noch unterscheidbar sind, erfindet man nun eine Lesehilfe", betont Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). "Es soll also die Note 'sehr gut' erster und zweiter Klasse geben. Dies ist ein Armutszeugnis für das bestehende System. Mit ihm lassen sich also auch nach Ansicht des MDK und der Kassen weder Qualität noch Qualitätsunterschiede von Pflegeleistungen ausreichend abbilden."

Auch der wissenschaftliche Evaluationsbericht hat jüngst die schwerwiegenden methodischen Mängel der Transparenzvereinbarungen offenbart.

Bevor noch mehr Bundesländer auf die Idee kommen, eigenmächtig Übersetzungshilfen für die Transparenzberichte herauszugeben, müsse auf Bundesebene konsequent gehandelt werden, so Knieling. "Wir fordern eine vollständige Überarbeitung des Prüfinstruments und kein Rumdoktern an kleinen, schrittweisen Veränderungen." Alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund müssten sich nun gemeinsam bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag zur Darstellung von Ergebnis- und Lebensqualität umzusetzen.

Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen. (VDAB: ra)

VDAB: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen