Compliance bei der Auftragsvergabe
Korruptionsprävention bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Transparency begrüßt Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen für ein Korruptionsregister-Gesetz
Der Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt als besonders anfällig für korruptes Verhalten gezeigt
(19.03.13) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen (Drs. 17/11415). Danach sollen Firmen, die wegen Bestechung verurteilt worden sind oder gegen die der hinreichende Verdacht der Bestechung oder anderer Formen der Korruption oder Wirtschaftskriminalität entstanden ist, für bis zu fünf Jahre in einem Korruptionsregister geführt werden. Wenn das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen glaubhaft gemacht hat, dass sich das korruptive Verhalten nicht wiederholt oder der entstandene Schaden ersetzt wurde, soll eine vorzeitige Löschung möglich sein.
Christian Lantermann, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency Deutschland, sagte: "Der Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt als besonders anfällig für korruptes Verhalten gezeigt. Wenn allerdings Unternehmen befürchten müssen, vom Kuchen der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden, werden sie alle Hebel in Bewegung setzen, Korruption im eigenen Unternehmen zu vermeiden und eine saubere Vergabe sicherzustellen."
Jährlich werden öffentliche Aufträge in einem Gesamtvolumen von mehreren hundert Milliarden Euro vergeben. Gerade vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen von Städten, Kommunen und Gemeinden müssen die finanziellen Interessen der öffentlichen Hand und der Steuerzahler effektiv geschützt werden.
Bundesweite Regelung notwendig
Transparency begrüßt den Vorstoß für ein bundesweites Korruptionsregister. Aufgrund der Gesetzeslücke haben einige Bundesländer – unter anderem Berlin und Nordrhein-Westfalen – bereits eigene gesetzliche Regelungen getroffen. In Hamburg und Schleswig-Holstein stehen die Verhandlungen über ein gemeinsames Korruptionsregister kurz vor dem Abschluss.
Korruptionsregister auf Länderebene sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Da Ausschreibungen bundesweit abgewickelt werden, fordert Transparency seit Langem eine einheitliche Lösung auf Bundesebene.
Optimierungsmöglichkeiten des Gesetzentwurfes
Transparency verweist auf einige Optimierungsmöglichkeiten des Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen, unter anderem:
>> Es fehlen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Melde- und Abfragepflicht der Behörden.
>> Es sind Unternehmen und nicht einzelne Personen in das Korruptionsregister einzutragen.
>> Die Bedingungen, unter denen eine Löschung aus dem Register möglich ist, sind zu konkretisieren. Die Löschung darf nur über eine zentrale Informationsstelle möglich sein.
Hintergrund
In der Vergangenheit gab es bereits zwei Vorstöße zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters. Eine Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums unter der rot-grünen Koalition scheiterte im Jahr 2005 am frühzeitigen Ende der 15. Legislaturperiode. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/9780) wurde im Jahr 2009 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt.
Zur Drucksache 17/11415 (07.11.2012): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711415.pdf
(Transparency: ra)
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