Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
NetzDG: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt
Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz
Das Bundeskabinett verabschiedete die Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Unsere Gesellschaft muss sich online wie offline entschieden gegen Hate Speech und Hasskriminalität wenden. Das bedeutet auch, dass soziale Netzwerke kein Ort sein dürfen, in denen in Posts und Kommentarspalten auf illegale Weise gehetzt, beleidigt oder gar zu Straftaten aufgerufen wird. Dass sich die Bundesregierung mit Hass im Netz befasst, ist daher gut und richtig.
Das NetzDG ist dabei aus unserer Sicht ein ungeeignetes Instrument - es delegiert lediglich die genuin staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung an internationale Konzerne. Wie wirksam das Gesetz ist – oder auch: wie groß die Kollateralschäden durch sogenanntes Overblocking sind – wissen wir allerdings bis heute nicht. Die Ergebnisse der im ursprünglichen Gesetzestext angekündigten Evaluierung der Maßnahmen nach spätestens drei Jahren liegen noch nicht vor – doch schon jetzt prescht die Regierungskoalition in diesem Jahr mit der zweiten Novelle zu diesem Gesetz vor.
Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz: Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben bei der Löschung von Inhalten werden dabei nicht ausgeräumt. Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland. Um Rechtssicherheit für Nutzer und Betreiber zu schaffen, werden jedoch einheitliche, transparente und nachvollziehbare Meldewege und Beschwerdeverfahren benötigt, die die Verhinderung von Hate Speech und kriminellen Inhalten mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in eine ausgewogene Balance bringen. Auch diese Reform wird die Strickfehler des NetzDG nicht beseitigen. Ein kompletter Neuanfang bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz wäre besser als diese Endlos-Serie von Reformen." (Bitkom: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 15.06.20
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>