Bekämpfung der Hasskriminalität: Gesetz schießt über Ziel weit hinaus … … und bricht gleichzeitig mit einigen Grundsätzen des Rechtsstaats
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess gegeben. Laut dem Entwurf sollen soziale Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens bestehen könnte.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Rechtsextremismus und Hasskriminalität dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, online wie offline. Und schon gar nicht darf man ihnen Schutzräume im Netz bauen, in denen sie sich ungehindert ausbreiten können. Eine effektive Strafverfolgung im Netz ist von herausragender Bedeutung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz schießt über dieses Ziel allerdings weit hinaus und bricht gleichzeitig mit einigen Grundsätzen unseres Rechtsstaats. Die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts obliegen auch im Internet den Gerichten und Staatsanwaltschaften – nicht privaten Unternehmen. Dieser erstmals vom NetzDG eingeführte Ansatz soll nun weiter ausgedehnt werden. Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern. Grundprinzipien des Datenschutzes werden damit konterkariert.
Gleichzeitig fehlt vor allem Staatsanwaltschaften das nötige Personal, um die dann gemeldeten Daten überhaupt effizient bearbeiten zu können. Eine wirksame Strafverfolgung bleibt damit aus. Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität brauchen die zuständigen Behörden mehr Personal und Digitalkompetenz – keine fragwürdigen, neuen Befugnisse. Deutschland kommt auch international eine Vorbildfunktion zu, wenn es um die Verteidigung bürgerlicher Freiheiten geht. Das jetzt vorgelegte Gesetz birgt die Gefahr, Blaupause für die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zu werden." (Bitkom: ra)
eingetragen: 23.02.20 Newsletterlauf: 13.05.20
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen