Abhängigkeit fördert Manipulationsversuche


Unabhängiger Datenschutz: Piraten hoffen auf Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland verstoße durch die Angliederung des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Innenministerium seit mehr als 15 Jahren gegen EU-Recht

(16.01.14) - Anlässlich der Ernennung von Andrea Voßhoff zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten fordert die Piratenpartei Deutschland mehr Unabhängigkeit für den obersten Datenschützer und die Herauslösung des Amtes aus dem Innenministerium.

"Dass ein Bundesministerium die eigene Kontrollinstanz beaufsichtigt, ist geradezu eine direkte Einladung zum Missbrauch dieser Einflussmöglichkeit; so wie der bisherige Innenminister Friedrich das auch getan hat", erklärt Carolin Mahn-Gauseweg, stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland. "Mit der Ernennung einer Datenschutzbeauftragten, die Vorhaben wie Vorratsdatenspeicherung oder Bundestrojaner befürwortet, wird das Amt faktisch mundtot gemacht."

Die Piraten drängen deshalb seit Längerem darauf, die entsprechende EU-Richtlinie auch in Deutschland umzusetzen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, bereits im Januar 2013 Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingelegt.

"Deutschland verstößt durch die Angliederung des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Innenministerium seit mehr als 15 Jahren gegen EU-Recht. Ich hoffe auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Ein an das Innenministerium angeleinter Bundesdatenschutzbeauftragter ist nicht unabhängig, und das derzeitige Abhängigkeitsverhältnis fordert Manipulationsversuche durch die Regierung geradezu heraus", mahnt Nocun.

Würde die EU-Richtlinie richtig angewandt, dürfte der Innenminister nach Auffassung der Piraten nicht mehr der formell oberste Dienstherr des Datenschutzbeauftragten sein. Ebenso sollte die Entscheidungsbefugnis über gerichtliche Aussagen, wie auch die Vertretung des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht beim Innenministerium liegen. Auch braucht der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, so Nocun, die volle Befugnis, Personalentscheidungen ohne das Innenministerium zu treffen. Die EU-Kommission ist gehalten, sich innerhalb eines Jahres zur Sache zu äußern. (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen