Unternehmen gegen Datenmissbrauch absichern
Ralf Schiemann, IQ-Net: "Das Scheitern der BKK Gesundheit beim Datenschutz ist ein so extremes Beispiel, dass man es keinem Lehrbuch abnehmen würde"
Wirkungsvolle Datenschutz-Konzepte ließen sich schon für wenige hundert Euro erstellen
(17.02.10) - Die Datenschutz-Panne der BKK Gesundheit wäre kostengünstig vermeidbar. "Keine 1.000 Euro hätte die größte deutsche Krankenkasse in ein Datenschutzkonzept investieren müssen, um ihre 1,5 Millionen Versicherten wirkungsvoll vor dem jetzt von Kontraste öffentlich gemachten Datenschutz-Gau zu bewahren." Das sagt Ralf Schiemann, Vorstand der IT-Sicherheits-Spezialistin IQ-Net AG.
"Das Scheitern der BKK Gesundheit beim Datenschutz ist ein so extremes Beispiel, dass man es keinem Lehrbuch abnehmen würde", sagt Ralf Schiemann. Praktisch alle relevanten Sicherheitsaspekte seien verletzt worden. Es sehe so aus, als habe es keine wirkungsvolle Datenschutzrichtlinie gegeben, die Umsetzung einer solchen durch alle eingebundenen Subunternehmer wurde scheinbar nie überprüft und sichergestellt.
Die Zugänge für externe Mitarbeiter wären unzureichend geschützt gewesen, diese hätten zudem ihre eigenen, privaten Computer für die Arbeit verwenden und ungehindert sensible Datensätze von Versicherten auf ihren privaten Rechnern speichern können.
"Dass die Krankenkasse jetzt erpresst wird, ist tragisch, aber die logische Konsequenz dieser Nachlässigkeit", sagt Schiemann weiter.
Ein wirkungsvolles Schutzkonzept für sensible Daten wie die von versicherten Patienten zu erstellen, koste deutlich weniger als die Schadenersatzklagen, auf die sich die BKK Gesundheit jetzt einstellen müsse.
"Für jede Art von Call Center-Service lassen sich kostengünstig Konzepte erstellen. Je nach Komplexität sind verlässliche Konzepte, die das Unternehmen gegen Datenmissbrauch absichern, schon für wenige hundert Euro zu haben", sagt Schiemann.
Die BKK Gesundheit hätte durchgängig gepatzt: Die Krankenkasse hääte eine externe Firma für Telefon-Hotlines beauftragt, die ihrerseits ein Subunternehmer beauftragt hätte, das die Kundenberatung schließlich an ungelernte Hilfskräfte auslagerte. Die Hilfskräfte wären nicht auf ihre Verlässlichkeit hin überprüft worden. Um an die nötigen Datensätze der Versicherten zu kommen, hätten sich die Hilfskräfte mit ihren privaten Computern in die Datenbank der Krankenkasse eingeloggt. Der Abruf von Daten wäre nicht überprüft worden. (IQ-Net: ra)
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