Remonopolisierungsversuch der Telekom


FTTH Council Europe: Deutsche Telekom rüttelt an der Netzneutralität
"Was heute mit den Entertain-Produkten beginnt, könnte bald auf Cloud Computing-Dienste und andere Applikationen ausgeweitet werden"


(27.05.13) - Prof. (FH) Hartwig Tauber, Director General FTTH Council Europe, äußert sich zum Ansinnen der Deutschen Telekom, bei Breitband-Festnetzprodukten eine Geschwindigkeitsdrosselung durchzuführen.

"Wir vom FTTH Council Europe verfolgen die Einführung der Geschwindigkeitsdrosselung bei Breitband-Festnetzprodukten der Deutschen Telekom mit Sorge. Das wird der erste Schritt weg von der Netzneutralität sein. Der Kunde erhält nur noch einen durch Transfervolumen limitierten Zugriff auf die freien Dienste im Internet. Wird das Transfervolumen erreicht, wird der Internetzugang praktisch abgeschaltet, denn mit 384 kBit/s ist es heute oftmals schon schwierig, herkömmliche Webseiten aufzurufen.

Nur die Telekom-Dienste wie Spotify und Entertain inklusive Traffic sind von dieser Limitierung ausgenommen - der Kunde wird somit indirekt gezwungen, Services des Ex-Monopolisten zu buchen, und so der Markt und die Vielfalt einschränkt.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Was heute mit den Entertain-Produkten beginnt, könnte bald auf Cloud Computing-Dienste und andere Applikationen ausgeweitet werden. Und die Volumengrenzen, die heute vielleicht hoch klingen, könnten - sobald sie einmal eingeführt sind - bald verringert werden. Im Zusammenhang mit der derzeit in Deutschland laufenden Diskussion um den Zugang zu Kabelverzweigern, die von einigen Marktteilnehmern als Remonopolisierungsversuch der Telekom angesehen wird, erscheint diese Produktänderung besorgniserregend.

Das FTTH Council Europe wird sich weiterhin bemühen, die Diskussion hin zu einem schnellen, zukunftssicheren Ausbau von Glasfasernetzen zu unterstützen. Denn Glasfaser bis zum Haushalt ermöglicht die unbegrenzte Nutzung des Internets und damit Vorteile für Kunden und Wirtschaft und ist somit die Basis für eine positive Entwicklung Deutschlands im globalen Umfeld."
(FTTH Council Europe: ra)

FTTH Council Europe: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen