Leistungsschutz: Verfassungsrechtlich untragbar
eco: Leistungsschutzrecht bringt Rechtsunsicherheit auf allen Seiten mit sich und kennt nur Verlierer
Nun drohen Abmahnwellen und langjährige Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren
(04.03.13) - Am Freitag verabschiedete der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der Gesetzesentwurf wurde am letzten Dienstag zuletzt geändert, erfährt jedoch auch in der aktuellen Version scharfe Kritik. Oliver Süme, Vorstand für Politik und Regulierung beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft, begründet diesen Widerstand: Der Gesetzesentwurf bringe Rechtsunsicherheit auf allen Seiten mit sich. Deutlich gesagt: Das Leistungsschutzrecht kenne nur Verlierer.
Betroffen sei der Wirtschaftswachstumsmotor Internet. So schaffe auch das neue Gesetz für die deutsche Internetbranche eine Rechtsunsicherheit, die Innovation hemme. Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen seien nur einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Bis zu welcher Textlänge diese Ausnahme gelte, habe der Bundestag jedoch nicht geregelt. eco befürchtet Abmahnwellen und langjährige Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren.
Ein Rechtsgutachten, das eco ve veröffentlichte, stuft das Leistungsschutzrecht für Presseverlage als verfassungsrechtlich untragbar ein. Die Ergebnisse des Gutachten gelten auch für den aktuellen Entwurf, sagt dessen Autor Prof. Dr. Wolfgang Spoerr: "Ich bleibe bei meiner Auffassung: Das Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig. Die Neuformulierung schafft genau die Rechtsunsicherheit und den chilling effect, der meine große Sorge ist."
Zudem verstoße das Gesetz gegen EU-Recht: Der Gesetzesentwurf hätte bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Dies habe der Bundestag vor der Verabschiedung versäumt. Mit dieser Flickschusterei komme der Gesetzgeber nicht ansatzweise seinem verfassungsmäßigen Auftrag nach. Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit werde, bedeute das für wichtige Teile der Internetwirtschaft eine innovationshemmende Belastung und Rechtsunsicherheit, unter der insbesondere deutsche Portale, Social Networks-Unternehmen und Start-ups leiden würden, resümiert eco-Vorstand Oliver Süme. (eco: ra)
Lesen Sie auch:
Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert
eco: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>