Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert


Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Bitkom übt scharfe Kritik
Leistungsschutzrecht: "Ein Schlag gegen das Internet"

(04.03.13) - Bitkom hat das im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut scharf kritisiert. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. Rohleder wies darauf hin: "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab."

Aus Sicht des Bitkom schafft der kurz vor der Abstimmung geänderte und nun verabschiedete Entwurf weitere Unklarheiten. "Es bleiben viele verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen offen", sagte Rohleder. "Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll." Selbst bei den Abgeordneten herrsche Uneinigkeit darüber, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textanrisse (so genannte Snippets) künftig erlaubt sind oder nicht. Die Bundesregierung will diese Abwägung nun den Gerichten überlassen und nimmt dafür rechtliche und ökonomische Unsicherheit in Kauf. Rohleder erklärte: "Wenn schon der Gesetzgeber die Folgen seines Gesetzes nicht absehen kann, ist jahrelanger Rechtstreit vorprogrammiert."

Der Bitkom lehnt das Leistungsschutzrecht ab, weil die Rechte der Autoren an ihren Texten bereits durch das Urheberrecht umfassend geschützt sind. Das Gesetz führt außerdem zu unabsehbaren Folgen für viele innovative Online-Dienste. Unklar ist, worum es sich bei einem Presseerzeugnis genau handelt und wer eigentlich Inhaber des Schutzrechtes ist. Rohleder sagte: "Anstatt neue Hürden für Internetunternehmen aufzubauen, sollte man dieser hoch innovativen Branche den Rücken stärken und dafür sorgen, dass sie in Deutschland wachsen und Arbeitsplätze schaffen kann. Nachdem auf Betreiben der Bundesländer in dieser Woche bereits die Finanzierungsbedingungen für Start-ups verschlechtert wurden, kommt nun aus dem Bund ein zweiter Schlag gegen das Internet." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Leistungsschutz: Verfassungsrechtlich untragbar

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen