Umsetzung der SatCab-Richtlinie
Bitkom begrüßt EU-Richtlinie für eine zeitgemäße TV-Übertragung
Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt
Der Europäische Rat entschied über die sogenannte SatCab-Richtlinie. Durch diese Richtlinie soll die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit heimischem Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Wir begrüßen es sehr, dass die EU den Weg frei macht für zeitgemäßes Fernsehen. Das Ergebnis ist ein großer Gewinn für die Verbraucher. Immer mehr Menschen sind es gewohnt, ihre Videoinhalte überall und auf allen Geräten zu schauen. Das soll künftig auch für lineares Fernsehen innerhalb der EU unkompliziert möglich sein. Die Bundesregierung muss die Richtlinie jetzt umgehend in deutsches Recht umsetzen, so dass sie auch für Übertragungen innerhalb Deutschlands zur Anwendung kommt. Entscheidend dafür ist, dass die Richtlinie nicht als Verhandlungsmasse für andere Urheberrechtsthemen wie die stark kritisierten Upload-Filter oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger missbraucht wird. Je eher die SatCab-Richtlinie umgesetzt wird, umso schneller kommt der Komfortgewinn beim deutschen Publikum an."
Zum Hintergrund: Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies konnte bisher dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen konnte, aber nicht in seiner Wohnung über WLAN auf dem Laptop. Die SatCab-Richtlinie reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand – egal ob für klassisches Kabelfernsehen, für IPTV-Angebote oder für Web-TV-Angebote, die losgelöst sind von der anbietereigenen Infrastruktur. Für den Zuschauer wird damit eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme.
(Bitkom: ra)
eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 04.06.19
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>