Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle


Bitkom äußerte sich zu Plänen für internationale Steuerreform und Digitalsteuer
Präsident Berg: Eine Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle wird Unternehmensbesteuerung nicht gerechter machen



Das Europäische Parlament seine Position zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle und zur Einführung einer Digitalabgabe in der Europäischen Union fest. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

"Es ist ein wichtiges Ziel, das internationale Steuerrecht zu vereinheitlichen und die Besteuerung von Unternehmen gerechter zu gestalten. Das darf aber nicht dazu führen, dass digitale Unternehmen oder digitale Geschäftsmodelle einseitig mit einer steuerlichen Sonderbelastung belegt werden. Diese Pläne sind mit dem Ziel einer faireren Besteuerung nicht zu vereinbaren und stellen vielmehr eine steuerliche Diskriminierung innovativer Unternehmen und Geschäftsmodelle dar. Eine solche Ungleichbehandlung würde zu neuen Marktverzerrungen führen. Das gilt besonders, wenn zusätzlich noch eine Digitalabgabe eingeführt würde, die an die Europäische Union zu leisten wäre.

Zur Bekämpfung von Steuergestaltungen und Steuervermeidungen hat es in jüngster Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gegeben. Bevor über weitere Steuerverschärfungen für Unternehmen nachgedacht wird, sollte abgewartet werden, inwiefern die bisherigen Verschärfungen bereits wirken. Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass digitale Unternehmen generell weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen. Es gibt durchaus Studien, die das Gegenteil belegen. Es bedarf jedenfalls noch weiterer Untersuchungen zur Steuerbelastung verschiedener Geschäftsmodelle.

Um die internationale Steuergerechtigkeit zu erhöhen, sollte die Europäische Union von weiteren Alleingängen absehen und die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle auf der Grundlage bereits vorliegender OECD-Vorschläge unterstützen. Ein Sonderweg der EU gefährdet eine internationale Einigung, die bereits weit fortgeschritten ist. Die Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung sollte wie von der OECD angestrebt nicht die Umsätze in den Fokus nehmen, sondern die Gewinne.

Bei der Diskussion um neue Steuern für digitale Unternehmen muss das Augenmerk verstärkt auf die Umsetzung und die Anwendbarkeit gelegt werden. So scheint es auf den ersten Blick nachvollziehbar, den Wertschöpfungsbeitrag von Nutzerinnen und Nutzern digitale Geschäftsmodelle bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Ein für steuerliche Zwecke akzeptabler Wert dieses Beitrags lässt sich in der Praxis jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 10.08.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen