Neue Wertberichtigungsregeln


Bankenverband zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten
Banken müssen ihr klassisches Kreditgeschäft auch zukünftig nicht zum so genannten "Fair Value" bewerten

(11.08.14) - Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine neuen Regelungen zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten (Internationale Financial Reporting Standard - IFRS 9) veröffentlicht. Damit wurde eines der umfassendsten und kontrovers diskutierten Projekte der internationalen Rechnungslegung zum Abschluss gebracht.

"Die Einführung von IFRS 9 macht für die Banken erhebliche Eingriffe in ihre Systeme und Prozesse notwendig. Wir plädieren daher für eine zügige Umsetzung der Regelungen in europäisches Recht. Ein rasches Bekenntnis der EU zum IFRS 9 ist wichtig, damit die Banken eine entsprechende Rechts- und Planungssicherheit haben", betonte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.

Im Zuge der Finanzkrise wurden Mängel am bisher geltenden Rechnungslegungsstandard IAS 39 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten sichtbar. So wurden Wertberichtigungen bisweilen zu spät und in nicht ausreichender Höhe gebildet. Dagegen sieht der nun veröffentlichte IFRS 9 vor, dass Verluste nicht nur deutlich frühzeitiger, sondern auch in höherem Umfang zu erfassen sind. Erste Analysen bestätigen, dass die Zielsetzung des IASB erreicht werden wird. Darüber hinaus nimmt der neue IFRS 9 stärker als bisher Rücksicht auf das spezifische Geschäftsmodell des Unternehmens. Positiv dabei ist, dass Banken ihr klassisches Kreditgeschäft auch zukünftig nicht zum so genannten "Fair Value" bewerten müssen. (Bundesverband deutscher Banken: Bankenverband: ra)

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