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Was ist neu am "Neuen Personalausweis"?


Neuer Personalausweis mit Daten-Chip kommt zum 1. November 2010
Bis zum 30. Oktober kann noch der "alte" Personalausweis beantragt werden


(08.10.10) - Am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die Einführung des neuen Personalausweises (nPA) beschlossen, der ab 1. November 2010 pünktlich den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Der Neue Personalausweis ist
a) ein biometriegestütztes, elektronisches Personaldokument (hoheitliche Funktion),
b) Träger eines elektronischen Identitätsnachweises (elektronische Identität [eID]) sowie
c) Träger einer optionalen qualifizierten elektronischen Signatur (QES) für die Nutzung von E-Government und E-Business. (Quelle: Wikipedia)

Der Neue Personalausweis enthält einen Elektronik-Chip für den elektronischen Identitätsnachweis und für eine elektronische Signatur (beides optional). Im Gegensatz zum alten Ausweis, der für 8 Euro zu haben war, kostet die Ausstellung des neuen Ausweises, der zehn Jahre gültig bleibt, 28.80 Euro (Antragsteller unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro, dafür ist der Ausweis nur sechs Jahre gültig).

Den Elektronik-Chip kann man mit einer PIN und einem Internetkartenleser für viele Online-Aktivitäten und Bezahlvorgänge nutzen. D.h. der PIN besitzt eine Unterschriftsfunktion (elektronischen Identitätsnachweis).

Übernommen wurden für den neuen Ausweis ferner die Reisepassbestimmungen für die Anfertigung des Personenfotos (d.h. es findet biometriefähiges Passbild Anwendung). Das heißt: Lachen unerwünscht, ebenso ein großzügiges Brustbild. Das Foto muss aktuell sein, die Augen dürfen nicht geschlossen sein und das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.

Nicht verpflichtend: Wer möchte darf seine Fingerabdrücke auf dem Personalausweis hinterlassen (digitale Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers). Die Fingerabdrücke sollen ein zusätzlicher Schutz des Dokumentes gegen Missbrauch sein.

Auch bei der Freischaltung des PINs hat man die Wahlfreiheit: Man kann ihn freischalten lassen - muss es aber nicht. Auch eine spätere Freischaltung ist möglich.

Für alle, die den "Neuen Personalausweis" nicht mögen: Der alte wird noch bis einschließlich Samstag 30. Oktober 2010 ausgestellt (je nach Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes) und dies für 8 Euro.

Ab dem 2. November gibt es dann ausschließlich den "Neuen Personalausweis" - wie gesagt: für 28,80 Euro.

Wer den alten Personalausweis für 8 Euro möchte (10 Jahre gültig für Personen älter als 24 Jahre - 6 Jahre gültig für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres), muss sich also beeilen. (ra)

Mehr zum Thema "Personalausweis" auch bei Wikipedia.de

Lesen Sie auch:
Plädoyer für den "Neuen Personalausweis"


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