Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Vorsicht beim Einkauf im Internet


Riskanter Geschenkekauf: Onlinehändler drängen beim Weihnachtseinkauf zur Vorkasse
Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 50 Internet-Händlern: Vorkassezahler werden mit Rabatten oder Vergünstigungen locken

(17.12.10) - Mit Zuckerbrot und Peitsche versuchen viele Online-Shops, ihre Kunden zu risikoreichen Bezahlarten zu drängen: Sie geben Rabatte oder Vergünstigungen bei der Vorkasse und verteuern sichere Zahlungsvarianten oder bieten sie gar nicht erst an. Das belegt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 50 Internet-Händlern.

Viele Millionen Deutsche bestellen dieses Jahr ihre Weihnachtsgeschenke im Internet. Und das ist oftmals risikoreicher als der Einkauf im stationären Handel, wo die alte Kaufmannsregel gilt: Erst die Ware, dann das Geld.

Denn legt ein Online-Händler nach der Überweisung eine Pleite hin, ist das Geld in aller Regel futsch. Und das passiert durchaus häufiger. Immerhin 34.000 Gewerbetreibende, davon tausende mit Onlineversand, mussten allein im Jahr 2010 Jahr Insolvenz anmelden.

Obendrein lauern immer wieder Betrüger im Internet, deren angepriesene Schnäppchen gar nicht existieren. Die Shops lösen sich gleich nach Geldeingang rasch wieder auf.

Umso ärgerlicher ist es da für Verbraucher, dass sie oft mit Zuckerbrot und Peitsche zum risikoreichen Bezahlen gedrängt werden. Das jedenfalls ist das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 50 Onlineshops, die Vorkassezahler mit Rabatten oder Vergünstigungen locken, sichere Zahlungsarten dagegen oft nicht oder nur teuer anbieten.

Dabei ist die Verführung schon groß: Mal gewährten die Shops zwei Prozent bei der Bestellung von Windsurfartikeln oder Hundefutter, mal waren es satte zehn Prozent auf Schmuck oder Unterwäsche. Meist lagen die Nachlässe zwischen drei und fünf Prozent: bei Möbeln, Unterhaltungselektronik und Bekleidung, bei Duftkerzen, Billardzubehör und Biolebensmitteln.

Wer hingegen sicher einkaufen will, dem droht die Peitsche. Die knallt besonders heftig beim Kauf auf Rechnung. Das ist für Markus Feck, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, "die kundenfreundlichste Zahlungsvariante". Vorteil hierbei: Erst kann der Kunde in Ruhe zu Hause die Ware prüfen, bevor die Zahlung erfolgt.

Doch von den 50 Händlern mit Vorkasse-Rabatt boten nur 20 diese Variante an - davon gerade mal vier auch für Neukunden. Meist mussten sich Käufer die Sicherheit erst verdienen: mit ein oder zwei Bestellungen der weniger vorteilhaften Zahlungsart. Zudem war die Kaufsumme oftmals beschränkt: beispielsweise auf 100 Euro.

Zwei Shops waren noch ideenreicher, den Kauf auf Rechnung zu verleiden: So wollte ein Tierfutter-Händler von seinen Kunden erst die Kopie des Personalausweises sehen, dann wieder gab’s T-Shirts nur gegen eine zusätzliche Gebühr von 3,50 Euro und Abfrage der Telefonnummer.

Ebenso störrisch verhielten sich viele Händler beim Thema Bankeinzug und Lastschrift. Zwar fließt hier das Geld sofort auf das Firmenkonto, allerdings kann, wenn etwa die Ware nicht kommt, die Kunden-Bank den Kaufpreis mindestens sechs Wochen nach der Abbuchung noch zurückholen. Sicherheit, die offensichtlich missfällt: Denn nicht mal jeder vierte Shop in der Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW gab diesen bequemen Bezahlweg frei.

Einen eingeschränkten Käuferschutz bietet PayPal, ein Dienst des Auktionshauses eBay, den zwei von drei Händlern anboten. Allerdings sind Kunden gezwungen, erst ein eigenes PayPal-Konto einzurichten. Von diesem muss die Zahlung erfolgen, um Beistand - etwa gegen Nichtbelieferung - zu erlangen.

Mit einer ähnlichen Absicherung werbe - so die Verbraucherzentrale - auch die "Sofortüberweisung" der PayNet AG. Diesen Bezahldienst fanden die Düsseldorfer Verbraucherschützer in jedem dritten Shop. Das Problem sei hier: Auf dem Bezahlformular der Firma, das ohne vorherige Anmeldung auf der Shopseite öffnet, müssen persönliche Geheimzahlen wie PIN und TAN eingegeben werden. Einige Banken warnen deshalb ausdrücklich davor, die "Sofortüberweisung" zu nutzen.

Keinen Käuferschutz genießt, wer per Kreditkarte online einkauft. Abgesichert ist hier nur der Missbrauch, wenn etwa betrügerische nicht autorisierte Abbuchungen auf der Abrechnung entdeckt werden.

Dass ein Geschäft auch wirklich liefert, ist den Freunden der Nachnahme wichtig. Allerdings warten Paketboten selten so lange, dass die Ware überprüft werden kann. 41 der 50 Shops offerierten die meist teurere Bezahlung an der Haustür. In der Regel strichen sie dabei jeden Rabatt rigoros und langten mit deftigen Zuschlägen bei den Versandkosten zu.

Beispielsweise sollten Kunden für die Anlieferung von Gartenmöbeln satte 40 Euro berappen. Bei Vorkasse - wo wieder mal ein fünfprozentiger Rabatt lockte - wären die ganz weggefallen. Kurios: Obendrein waren noch 20 Prozent der Kaufsumme per Vorkasse zu entrichten.

Übrigens: Das Internet bietet noch weitere Merkwürdigkeiten.
Alles andere als sexy kam etwa für die Verbraucherzentrale NRW ein Erotikshop daher. Der nämlich offerierte doch glatt, "Bestellungen schriftlich unter Beilage von Bargeld" aufzugeben. Bleibt nur zu hoffen, dass warnende Worte der Verbraucherschützer die erregte Kundschaft erreichen, bevor sie diesem gänzlich ungeschützten Geldverkehr frönen. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen