Förderwürdig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen künftig nur dann, wenn sie hohe energetische Anforderungen erfüllen und ein ganzheitliches Gebäudekonzept unterstützen Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen
(11.03.11) - Die KfW Bankengruppe fördert ab 1. März wieder Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen im Bereich des energieeffizienten Sanierens. "Hausbesitzer, die bereits mit dem Gedanken einer nachträglichen Dämmung, einer Heizungserneuerung oder dem Austausch alter Fenster gespielt haben, sollten sich jetzt konkret zu neuen Fördermöglichkeiten beraten lassen", so Hanno Lang-Berens, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Förderwürdig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen künftig nur dann, wenn sie hohe energetische Anforderungen erfüllen und ein ganzheitliches Gebäudekonzept unterstützen. Eigentümer, die den Energiestandard ihres Hauses auf diese Weise schrittweise verbessern möchten, haben die Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen.
Die Förderung beträgt in der Zuschussvariante 5 Prozent der Investitionskosten. Sie gilt aber nur für Ein- bis Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wobei die Grenze bei maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit liegt.
Wer Modernisierungsvorhaben am Haus plant und Fragen zu Förderprogrammen hat, kann sich an die anbieterunabhängigen Energieexperten der Verbraucherzentrale wenden unter der Telefonnummer 09001-3637443 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). Es kann auch ein persönlicher Termin für fünf Euro in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbart werden. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)
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