Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Umsatzsteuer durch das Kreditinstitut


Umsatzsteuer auf Zinsen - Widerspruch ist ratsam
Wirtschaftliche Belastung für den Kontoinhaber bzw. den Darlehnsnehmer ein

(07.02.14) - Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars-Michael Lanbin rät zur Vorsicht im Hinblick auf aktuelle Informationsschreiben von Kreditinstituten. Aktuell versenden einige Kreditinstitute Schreiben mit dem Hinweis, dass sie zukünftig auf die Bankgebühren zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung stellen werden. Ferner wird in diesen Schreiben erläutert, dass ein regelbesteuernder Unternehmer diese Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann und somit keine wirtschaftliche Belastung entstehe.

In der Anlage zu diesen Schreiben befinden sich dann ggf. Aufstellungen der jeweiligen Bankkonten. Zudem weisen die Kreditinstitute auf die Möglichkeit hin, der Berechnung von Umsatzsteuer durch das Kreditinstitut im Allgemeinen oder für bestimmte Konten zu widersprechen.

Lanbin weist in diesem Zusammenhang auf einen dringenden Handlungsbedarf hin: "Zunächst trifft die Darstellung der Institute zu, dass bei regelbesteuernden Unternehmen durch in Rechnung gestellte Umsatzsteuer keine Belastung im wirtschaftlichen Sinne vorliegt; Umsatzsteuerzahllast und Vorsteuerabzug heben sich 1:1 auf. Werden die Gebühren allerdings für Darlehn oder Konten berechnet, die ganz oder teilweise privat veranlasst sind, beispielsweise für die Anschaffung einer privaten Immobilie, ist der Vorsteuerabzug im Umfang der privaten Veranlassung ausgeschlossen.

Es tritt in diesen Fällen folglich eine wirtschaftliche Belastung für den Kontoinhaber bzw. den Darlehnsnehmer ein. Es ist in diesem Fall außerordentlich wichtig und sinnvoll, dem Kreditinstitut aktiv mitzuteilen, dass für diese privaten bzw. gemischten Konten keine Umsatzsteuerberechnung erfolgen soll", so Lanbin. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen